Am Donnerstag, 17. März, tritt der ORF-Stiftungsrat wieder zusammen, am 19. Mai bildet er sich neu. Das höchste Gremium des ORF entspricht aber nicht der Bundesverfassung, kritisiert der ORF-Redakteursrat. Schon das grundlegende Gesetz sei laut der Argumentation von VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter verfassungswidrig.

Die "Sideletter" der türkis-blauen und türkis-grünen Regierungen würden aber zeigen, wie stark die Politik in den laut Gesetz unabhängigen ORF eingreifen – ein weiterer Bruch der Verfassung, zitiert der Redakteursrat den Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer.

Stiftungsräte klar politisch zuordenbar

Schon jetzt ist sicher, dass die Regierungsparteien im "neuen" Stiftungsrat ab 19. Mai die Mehrheit haben werden. Denn 32 Mitglieder des Stiftungsrats sind direkt oder indirekt einer politischen Partei zuordenbar – 18 davon der ÖVP.

Dass die Regierungsparteien im höchsten Gremium des unabhängigen Rundfunks gesetzlich die Mehrheit der Mitglieder bestellen können, obwohl laut ORF-Gesetz "die Unabhängigkeit der Personen und Organe" sichergestellt sein soll, sei verfassungswidrig, kritisieren die Redakteurinnen und Redakteure des ORF. Auch im Publikumsrat werden 17 der 30 Mitglieder von Bundeskanzler oder Medienministerin bestellt.

Der ORF-Redakteursrat rund um Dieter Bornemann, Peter Daser und Margit Schuschou fordert daher, ausschließlich nach fachlichen Kriterien zu entscheiden. Es benötige einen transparenteren Bestellprozess, öffentliche Hearings und ein Auflösen der politischen Fraktionen ("Freundeskreise") im Stiftungsrat, so die Redakteurinnen und Redakteure: "Der Stiftungsrat soll ein Aufsichtsorgan sein, der das Unternehmen im Sinne des Publikums kontrolliert, und nicht ein verlängerter Arm der Parteien und Regierung."