War der Lockdown für Ungeimpfte verfassungsgemäß? Darüber tagt heute, Dienstag, ab 11 Uhr der Verfassungsgerichtshof (VfGH) öffentlich. Die Entscheidung könnte für mögliche Corona-Maßnahmen im Herbst wegweisend sein.
In zahlreichen Anträgen an den VfGH wurde etwa kritisiert, dass der Lockdown für Ungeimpfte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen habe, da auch Vollimmunisierte das Virus übertragen können. Laut VfGH wurde auch vorgebracht, dass Ungeimpfte Kleidung nicht im Geschäft erwerben konnten und dass ein Lockdown nur eingesetzt werden dürfe, um etwa den Zusammenbruch der medizinischen Versorgung zu verhindern.
20 Verordnungen rechts- oder verfassungswidrig
Die Verfassungsrichter müssen nun entscheiden, ob sie den Argumenten der Antragsstellenden folgen oder ob sie der Regierung recht geben. Schon jetzt ist klar, dass es bei den Corona-Maßnahmen nicht immer mit rechten Dingen zuging: 20 coronabezogene Verordnungen waren 2021 verfassungs- oder gesetzeswidrig, rechnete SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher am Montag in einer Aussendung vor.
Auf die geltende Gesetzgebung wird die heutige Entscheidung aber einmal mehr keinen Einfluss haben, da der Lockdown für Ungeimpfte schon lange außer Kraft ist. Dass erst im Nachhinein entschieden wird, ob eine Maßnahme der Verfassung entspricht, hat im Laufe der Pandemie öfter für Aufregung gesorgt. Seit Februar gibt es auch ein Volksbegehren, das raschere Verfahren am VfGH möglich machen soll.
Max Miller