Dies kündigte Karmasins Anwalt Norbert Wess gegenüber dem Ö1-"Mittagsjournal" am Dienstag an. Mit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Wiener Landesgerichts für Strafsachen muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien dann zeitnah auseinandersetzen.
U-Haft bleibt aufrecht
Die frühere Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) bleibt weiterhin in einer Zelle in der Justizanstalt Josefstadt. Ihr Antrag auf Enthaftung und damit einem Ende der Untersuchungshaft wurde abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass von der Ex-Ministerin weiter Tatbegehungsgefahr ausgeht. Formal nächster Haftprüfungstermin wäre der 14. April.
Karmasin soll aus Sicht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) "Urheberin und maßgebliche Ideengeberin" eines PR-Tools gewesen zu sein, von dem der damalige Außenminister und spätere Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ÖVP mittels vom Steuerzahler finanzierten Umfragen profitiert haben sollen. Karmasin selbst soll sich über das Konstrukt persönlich bereichert haben.
Ex-Ministerin bestreitet Vorwürfe
Karmasin stellte das in einer rund zweieinhalbstündigen Einvernahme in Abrede. Sie habe "an keinem gemeinsamen 'Tatplan' mitgewirkt", sei zu keinem solchen – von wem auch immer – überredet worden und habe lediglich den Kontakt zwischen dem späteren Öbag-Chef und damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und der Meinungsforscherin Sabine Beinschab vermittelt.
Dass sie dieser Vorgaben – wie Beinschab behauptet – für zu veröffentlichende Umfragen gelegt habe, bestritt Karmasin ebenso wie einen Deal zwischen dem Finanzministerium, über das die Umfragen abgerechnet wurden, und den Medienmachern Helmuth und Wolfgang Fellner. Es habe auch kein "Package" mit Zusagen für Inseratenaufträge gegeben, sondern nur "übliche Dinge, wonach man Medien gelegentlich mit Exklusivgeschichten versorgt". Karmasin soll außerdem nach ihrem Ausscheiden aus der Politik andere Meinungsforscherinnen beauftragt haben, Scheinangebote an Ministerien zu stellen, um selbst Aufträge zu erhalten.
Für Karmasin gilt – ebenso wie für Kurz und die weiteren Verdächtigen in der ÖVP-Affäre, darunter mehrere langjährige Kurz-Vertraute, Schmid und die Medienmacher Helmuth und Wolfgang Fellner – die Unschuldsvermutung.