Die am Mittwoch festgenommene Meinungsforscherin und frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin muss in Untersuchungshaft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte einen entsprechenden Antrag eingebracht, teilte eine WKStA-Sprecherin Freitagmittag der APA mit. Als Haftgrund werde Tatbegehungsgefahr angenommen. Dem wurde nun vom Wiener Landesgericht für Strafsachen stattgegeben.
Über den Antrag hinaus hielt sich die Behördensprecherin bedeckt. "Welche Erwägungen zu diesem Schritt geführt haben, können wir nicht bekannt geben", sagte sie. Die Entscheidung betreffend der Meinungsforscherin, die im Dezember 2013 auf einem ÖVP-Ticket in die rot-schwarze Regierung unter Kanzler Werner Faymann (SPÖ) eingetreten war, fiel am Nachmittag.
Karmasin war ab 14.00 Uhr im Landesgericht vom zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichter vernommen worden. Am Ende musste die 55-Jährige zur Kenntnis nehmen, dass sie vorerst eine Zelle in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt zu beziehen hat. Die U-Haft gilt zunächst für 14 Tage, dann hat eine erste Haftprüfung stattzufinden.