Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist kein Zufall: Vor dem Start des ÖVP-U-Ausschusses hat der Grazer Rechtsanwalt Georg Eisenberger, der etwa Kathrin Glock oder Christian Pilnacek im Ibiza-U-Ausschuss rechtlich beistand, einen Ratgeber für Auskunftspersonen herausgegeben: „Richtiges Verhalten vor dem Untersuchungsausschuss“ soll rechtliche Fragen beantworten und „einen augenzwinkernden Blick“ auf „manchmal fast schon skurrile“ Befragungen werfen.

Die Zielgruppe ist schnell ausgemacht: Das Buch wurde gezielt an Personen geschickt, die in Beweisanträgen des neuen U-Ausschusses abgefragt wurden. Über Medienkontakte habe er die Verlangen der Abgeordneten, die nicht öffentlich sind, erhalten, sagt Eisenberger, der im U-Ausschuss auch ein Geschäftsmodell erkannt hat: „Wir sind eine Anwaltskanzlei, die auf öffentliches Recht spezialisiert ist. Das ist auch eine Marketingmaßnahme“.

Kulturänderung erwünscht

Doch der Inhalt des Ratgebers ist für den Professor der Uni Graz mehr als Werbung. Eisenberger kritisiert Anzeigen wegen Falschaussagen, mit denen unter anderem Ex-Kanzler Sebastian Kurz konfrontiert ist. Eine Abschaffung der Wahrheitspflicht für Auskunftspersonen könne aber nicht die Folge sein, stattdessen müsse sich die Kultur im Ausschuss ändern, findet Eisenberger.

Auch abseits der geladenen Auskunftspersonen sieht Eisenberger Persönlichkeitsrechte gefährdet. So würden auch Chats mit Personen angefragt, die nicht im Fokus des Ausschusses stehen. Dass es für Betroffene keine Möglichkeit gibt, eine höhere Geheimhaltungsstufe zu beantragen, hält Eisenberger für falsch. Die Datenschutzbehörde sollte sich zuständig erklären – oder zumindest Rechtsschutz anbieten, fordert er.

Am Freitag wird Eisenberger auf Einladung von Nationalratspräsident und U-Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) bei einem Fachgespräch zum Thema Persönlichkeitsrechte teilnehmen. Schon im Vorfeld hatte das VP-Umfeld Eisenbergers Thesen zur schlechten Behandlung von Auskunftspersonen eifrig verbreitet.

Schmid sagt ab

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid lässt sich noch Zeit, bevor er sich den Fragen der Abgeordneten stellt. Der durch seine Chatnachrichten berühmt gewordene frühere Generalsekretär teilte dem Parlamentspräsidium mit, dass er sich kommende Woche im Ausland befindet und daher am Mittwoch nicht erscheinen kann.

Offen ist, ob Schmid zu einem späteren Zeitpunkt vor dem Ausschuss erscheinen wird. Sollte er, wie berichtet, seinen Wohnsitz in Österreich aufgegeben haben, gäbe es keine Möglichkeit, Beugestrafen zu verhängen oder ihn gar polizeilich vorzuführen. Ohnehin wäre bei einer Befragung zu erwarten, dass sich Schmid aufgrund der vielen Strafverfahren von Casag bis Wolf gegen ihn beim Großteil der Fragen entschlägt.