Der Regierungsvorschlag zum Parteiengesetz erlaubt dem Rechnungshof erstmals, die Parteifinanzen auch zu überprüfen. Auch Vorfeldorganisationen wie Gewerkschaftsfraktionen oder Bünde werden stärker unter die Lupe genommen.
Ganz neu ist, dass auch die Sozialpartner Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und Gewerkschaftsbund ihre Tätigkeiten im Wahlkampf offenlegen müssen.
Die Sozialpartner sollen künftig "die über den laufenden Betrieb hinausgehenden Aufwendungen" zwischen dem Stichtag der Wahl und dem Wahltag an den Rechnungshof melden. Dafür haben die Sozialpartner vier Wochen Zeit. Der Rechnungshof veröffentlicht diese Informationen dann wiederum auf seiner Website.
Keine Strafen
In Wahlkampfzeiten bestünde ein Bedürfnis nach erhöhter Transparenz über Ausgaben für politische Kommunikation, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Auf eine Sanktionierung der Sozialpartner wird allerdings verzichtet, da sie keine politischen Parteien sind. Entschließt sich ein Sozialpartner folglich dazu, nichts zu melden, gibt es keine Konsequenzen.