Die Ermittlungen in der sogenannten Schredder-Causa, bei der ein Kanzler-Mitarbeiter nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos und vor der drohenden Abwahl von Alt-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) fünf Festplatten unter falschem Namen schreddern ließ, sind nun zum zweiten Mal eingestellt worden. Gegen die beiden Mitarbeiter sei bei gegebenem Sachverhalt kein strafbares Verhalten feststellbar gewesen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien der APA bestätigte.

Zuvor hatte das Bundeskanzleramt via OTS mitgeteilt, dass die betroffenen Mitarbeiter über die Einstellung der Verfahren berichtet hätten. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine von Abgeordneten der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS eingebrachte Sachverhaltsdarstellung. Mit der Einstellung der Verfahren hätten sich die erhobenen Vorwürfe als haltlos erwiesen, hieß es in der Aussendung.

Vernichtung unter falschem Namen

Zur Erinnerung: Ein Kanzler-Mitarbeiter hatte 2019 kurz nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos unter falschem Namen und ohne zu bezahlen, fünf Festplatten bei der Firma Reisswolf vernichten lassen. Nach medialen Berichten nahm zunächst die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen auf, trat diese dann aber an die Staatsanwaltschaft Wien ab. Dort wurden sie einige Zeit später eingestellt.

SPÖ und NEOS brachten jedoch nach neuen Erkenntnissen im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 neuerlich eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Teil der Ermittlungen war nämlich ein Amtshilfeersuchen der WKStA an das Kanzleramt. Laut SPÖ und NEOS sei dieses von zwei Mitarbeitern "tatsachenwidrig" beantwortet worden.

Nicht nur Druckerfestplatten

Denn wie im Ibiza-U-Ausschuss präsentierte Fotos der geschredderten Festplatten nahe legten, habe es sich nicht ausschließlich um Festplatten aus Drucker-Multifunktionsgeräten gehandelt. Auf einem unmittelbar vor dem Schredder-Akt angefertigten Bild ist ersichtlich, dass zwei der Festplatten anderen Typs waren, nämlich Laptopfestplatten.

Außerdem ist auf einer Rechnung der für die Wartung zuständigen Firma vermerkt, dass fünf gleiche Speichermedien ausgebaut worden waren. Geschreddert wurden aber zwei verschiedene Typen von Festplatten. SPÖ und NEOS hatten in der Anzeige daher unter anderem angeregt, den Bericht der Internen Revision des Bundeskanzleramts zur "Schredder-Affäre" sowie die Rechnung der Firma "beizuschaffen".