1. Hat die Koalition bei der Impfpflicht kalte Füße bekommen? Verfassungsministerin Edtstadler meinte zu Weihnachten, sollte die Impfung nicht greifen, müsse man sie überdenken.
Ein Rundruf ergibt, dass die Koalition daran festhält. Am 11/12. Jänner soll das Gesetz vom Nationalrat beschlossen werden, am 1. Februar soll es in Kraft treten. Allerdings räumt man ein, dass es juristisch wasserdicht sein muss. „Sollte es vom Höchstgericht aufgehoben werden, kann die Regierung einpacken“, heißt es in Koalitionskreisen.
2. Wie wasserdicht ist die Impfpflicht?
In jedem Gespräch wird auf das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs verwiesen, der im April 2021 bei einem tschechischen Fall geurteilt hat, dass der Schritt erlaubt ist, wenn die Impfung „wirksam“ und „verhältnismäßig“ sei. Bei der Ausformulierung des Gesetzes hat sich die Bundesregierung an der Entscheidung der Straßburger Höchstrichter orientiert.
3. Dass der Impfstoff gegen Delta entwickelt wurde, aber nicht gegen Omikron - wirft das neue Probleme auf?
Epidemiologe Herwig Kollaritsch unterstreicht, dass der aktuelle Impfstoff „zu 70 bis 75 Prozent“ vor schweren Verläufen bei Omikron schützt. Auf diese Weise werden auch Spitäler und Intensivstationen entlastet, die Wirksamkeit sei mehr als gegeben.
4. Gibt es Szenarien über ein Abrücken von der Impfpflicht?
Hinter vorgehaltener Hand werden zwei Szenarien genannt. Sollte eine neue, völlig resistente Mutation auftauchen, müsste man die Impfpflicht aussetzen. Entscheidend sei auch die Frage der Verhältnismäßigkeit: Sollte etwa ein wirksames Medikament auf den Markt kommen, das unkompliziert verabreicht werden kann, müsste man diese ebenso überdenken.
5. Was ist, wenn der Impfstoff an eine neue Mutation angepasst werden muss?
Solche Anpassungen finden seit Jahren bei der Grippeimpfung statt. Der Gesundheitsminister kann per Verordnung das Gesetz adaptieren.
6. Und wenn ein vierter, fünfter Stich notwendig ist?
Auch dann braucht es kein neues Gesetz, weil es der Minister selbst regeln kann.
7. Wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden?
Am 15. Februar verschickt der Bund Erinnerungsschreiben an jene Leute, die im Impfregister als ungeimpft, aber impfbar (wo also kein Hinweis eines Arztes vorliegt) aufscheinen. Die Galgenfrist endet am 15. März, wobei die Umsetzung bei den Bezirkshauptmannschaften liegt. Dann läuft es ab wie bei Radarstrafen. Wer am 15. März nicht geimpft ist, erhält automatisiert eine Strafe in Höhe von 600 Euro. Wer damit nicht einverstanden ist, kann dagegen berufen.
8. Mit wie vielen Verfahren ist zu rechnen?
1,3 Millionen sind derzeit nicht geimpft, die Politik geht davon aus, dass viele im Februar, wenn klar wird, dass im März eine Strafe von 600 Euro droht, einlenken. Womöglich ist dann auch bereits der neue Impfstoff Novavax auf dem Markt.