Die Agentur, über die in Österreich Coronahilfen ausbezahlt werden, ist verfassungskonform. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die "COVID-19-Finanzierungsagentur" (Cofag) verstoße weder gegen das Legalitätsprinzip noch gegen Grundsätze der Staatsorganisation, heißt es in einer Aussendung des VfGH. Der "Drittelantrag" der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos, die Agentur als verfassungswidrig anzusehen, wurde damit abgewiesen.
Die 85 Abgeordneten der Oppositionsparteien hatten kritisiert, dass das Gesetz zur Gründung der Cofag keine inhaltlichen Vorgaben für die Gestaltung der Coronahilfen umfasse, sondern dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Vizekanzler freie Hand lasse. Der VfGH hat aber nun entschieden, "dass das Gesetz ausreichende Bestimmungsgrößen (Determinanten) für den Inhalt der zu erlassenden Verordnungen enthält". Außerdem sei klar, dass der Finanzminister die Förderungen nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgebots und nach sachlichen Kriterien zu gewähren habe.
Rechtsschutz nur bei "erheblichen Grundrechtseingriffen"
Auch das Bedenken der Abgeordneten, dass es bei der Cofag zu einer Vermischung hoheitlicher und privatrechtlicher Handlungen komme, weil die Auszahlung der Leistungen durch die Cofag privatrechtlich gestaltet sei, die gewährten Leistungen aber von den Finanzämtern und damit im Rahmen der Hoheitsverwaltung überprüft werden, teilt der VfGH nicht.
Dem Staat stehe es frei, zur Erfüllung seiner Aufgaben hoheitliche oder privatrechtsförmige Mittel einzusetzen. Nur bei "erheblichen Grundrechtseingriffen" müsse ein Rechtsschutz gewährleistet sein, der die Rechte der Betroffenen ausreichend sichert. Im Zusammenhang mit der Auszahlung von Coronahilfen gebe es genug Schutz durch den möglichen Gang zu Gerichten bzw. durch eine Maßnahmenbeschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht bei Zwangsmaßnahmen der Finanzämter.
Auch Ausgangsverbot und Gastro-Betretungsverbot rechtens
Der VfGH hat in seiner Wintersitzung auch bestätigt, dass Ausgangsbeschränkungen für die Nachtstunden ab Dezember 2020 angesichts der damaligen epidemiologischen Situation als Eingriffe in das Recht auf Freizügigkeit verhältnismäßig waren. Das gelte auch für das Betretungsverbot für Gaststätten im Jänner 2021 sowie das Betretungsverbot für Betriebsstätten des Handels im Februar 2021.
Seit März 2020 gewährt die Cofag Finanzhilfen an österreichische Unternehmen, die von der Pandemie betroffen sind. Der Bund hat von der Gründung bis zum 30. September heuer 9,4 Mrd. Euro zur Finanzierung der staatlichen COVID-19-Unterstützungsleistungen an die Cofag überwiesen. Dazu kamen 33,7 Mio. Euro zur Abdeckung der Verwaltungskosten der Cofag.