Das sieht die Verordnung des Gesundheitsministers zur Verlängerung des aktuellen Lockdowns vor, die am Dienstag im Hauptausschuss zum Beschluss steht. Umgesetzt wird damit auch die angekündigte Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate von 360 auf 270 Tage.
Schon in vorigen Lockdowns durften Geschäfte nur bis 19 Uhr offenhalten. Mitte Mai wurde diese Beschränkung zurückgenommen, seither galt wieder 21 Uhr, der Handel konnte den vollen Zeitrahmen von 72 Stunden pro Woche ausschöpfen. Im seit 22. November geltenden neuerlichen Lockdown waren zwar nicht zur Grundversorgung nötige Geschäfte wieder geschlossen. Der lebensnotwendige Handel durfte - trotz Forderung der Gewerkschaft nach einer Verkürzung - aber bis 21 Uhr offen halten.
Das ändert sich mit der "1. Novelle zur 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung". Mit dieser wird - voraussichtlich mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und wohl auch der SPÖ - am Dienstag im Hauptausschuss die nötige parlamentarische Zustimmung eingeholt, damit der aktuelle Lockdown wie geplant bis 11. Dezember in Kraft bleibt. Dies ist notwendig, da Ausgangsbeschränkungen laut Gesetz jeweils nur zehn Tage lang verordnet werden dürfen. Die übrigen Lockdown-Regelungen bleiben im Wesentlichen unverändert.
Aber das Gesundheitsministerium nützt die Novelle, um die Verkürzung der Gültigkeit der Impfzertifikate im Grünen Pass umzusetzen - ausgenommen Personen, die zweimal geimpft und genesen sind. Für sie gilt das Impfzertifikat weiterhin 360 Tage lang. Diese Regelung tritt mit 6. Dezember in Kraft.