Wer weder geimpft ist noch nachweisen kann, dass er in den letzten sechs Monaten Corona hatte, ist seit Mitternacht Ausgangsbeschränkungen unterworfen. Wie viele Menschen davon betroffen sind, lässt sich nicht exakt ermitteln. Geschätzt werden rund zwei Millionen Menschen, gestern hatte die Kleine Zeitung noch über 2,4 Millionen berichtet. Da viele Genesene auch geimpft sind bzw. nicht ganz klar, wie viele tatsächlich in den letzten sechs Monaten Corona überstanden haben, bleibt eine gewisse Unschärfe bestehen.
Ungeimpfte dürfen seit null Uhr nur noch unter bestimmten Gründen die eigenen vier Wände verlassen, die Ausnahmen sind allerdings weiter gefasst als bei bisherigen Lockdowns.
1. Supermarkt & Trafik. Ungeimpfte können die Wohnung oder das Haus zur Deckung der Grundbedürfnisse verlassen. Konkret darf man in den Supermarkt, auf den Bauernmarkt, die Post, in die Drogerie, die Bank, die Trafik, die Putzerei, zum Zeitungsstand.
2. Arzt & Spital. Keine Beschränkungen gibt es, wenn man Arzt, Apotheke, Spital, Geschäfte, die Heilmittelbehelfe verkaufen, aber auch Corona-Teststationen oder Impfzentren aufsuchen will.
3. Arbeit. Keine Restriktionen existieren, wenn man zur Arbeit muss – egal, ob man mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto, dem Motorrad, dem Radl unterwegs ist.
4. Schule & Uni. Explizit wird festgehalten, dass Ungeimpfte in die Schule, zur Ausbildungsstelle, auf die Uni dürfen – und nicht etwa zum Distance Learning verdammt sind. Bei allen bisherigen Lockdowns blieben die Unis geschlossen.
5. Pflegebedürftige. Wie bei allen bisherigen Lockdowns darf man raus, wenn man pflegebedürftige Personen betreut, das müssen nicht unbedingt Angehörige sein.
6. Spazieren & Joggen. Allein, in Begleitung von Personen, mit denen man zusammen wohnt, oder Freunden darf man, wie es in der Verordnung heißt, zur „körperlichen und physischen Erholung“ die eigenen vier Wände verlassen.
7. Familie. Ungeimpfte können nicht im eigenen Haushalt wohnende Lebenspartner, die engsten Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern), Personen, die man regelmäßig trifft, besuchen. Auch Zweitwohnsitze darf man aufsuchen.
8. Tiere. Tierbesitzer dürfen den Tierarzt aufsuchen, Tiere außer Haus versorgen, Tierfutter einkaufen.
9. Kirche & Friedhof. Erlaubt sind der Gang in die Kirche, die Synagoge, die Moschee, auch die Teilnahme an Begräbnissen und der Besuch von Friedhöfen.
10. Demo & Wahl. Ungeimpfte dürfen auf Demos, ins Wahllokal, zu Parteiveranstaltungen, sofern sie unaufschiebbar sind und nicht digital abgehalten werden können, aber auch aufs Gericht, zum Notar, zum Anwalt.
11. Leib und Seele. Bei Gefahr in Verzug darf man die eigenen vier Wände natürlich verlassen.
12. Sonstiges. Erlaubt sind der Kauf von Feuerlöschern, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffen, Sicherungen, Salzstreumittel, nicht der Kauf von Waffen und Waffenzubehör. Betreten darf man auch Tankstellen, Waschstraßen, Abfallentsorger, Kfz- und Fahrradwerkstätten. Auch darf man vorbestellte Waren abholen.