Die seit Montag gültige 2G-Vorschrift für Lokale, Hotels, Dienstleistungsbetriebe und Veranstaltungen wirft stellenweise viele Fragen auf; allgemeine Fragen und Antworten finden Sie hier - im Folgenden beantworten wir einige spezielle Fragen, die uns Leserinnen und Leser zu den neuen Regeln gestellt haben.
1 Für Kinos gilt 2G-Pflicht - brauche ich dort also keine FFP2-Maske?
Ja, die Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sieht vor, dass dort, wo 2G-Pflicht herrscht, keine Masken vorgeschrieben sind - Kinos, Friseure, Lokale usw. darf man also nur mehr als Geimpfter oder Genesener betreten, braucht dafür aber keine FFP2-Maske. Allerdings steht Betreibern von Einrichtungen frei, im Rahmen des Hausrechts selbst schärfere Bedingungen (wie eine zusätzliche Maskenpflicht) zu verhängen.
Eine Sonderregel gilt nur für Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive: Für diese Kultureinrichtungen gilt (wie für Supermärkte und andere Geschäfte, die man zum täglichen Leben braucht) keine 2G-Pflicht, wohl aber die FFP2-Maskenpflicht.
2 Müssen ungeimpfte Hotelgäste heute auschecken?
Nein, für sie gilt in § 6 Abs. 2a Z 1 eine Übergangsbestimmung: "Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits in Beherbergung befinden" dürfen "für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der Beherbergung" trotzdem im Hotel zu Gast bleiben.
3 Gehört ein Arzt zum körpernahen Dienstleister, für den ein 2G-Nachweis nötig ist?
Nein, Ärztinnen und Ärzte sind keine solchen Dienstleister, sondern fallen unter die Regeln für Gesundheitsdienstleistungen. In Ordinationen gilt für Patienten eine FFP2-Maskenpflicht.
Schärfer ist die Regelung für Kranken- und Pflegeheime, in denen für Besucher und Begleitpersonen die 2G-Regel plus FFP2-Pflicht gilt - ausgenommen Begleitung von minderjährigen oder unterstützungsbedürftiger Personen, Besucher in der Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Begleiter zu einer Entbindung.
Ab 15. November gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen 2,5G-Pflicht.
4 Welche Regeln gelten für Hebammen bei Hausbesuchen?
Grundsätzlich gilt für Hausbesuche von Pflege- oder Betreuungsdienstleistungen 2G- und Mund-Nasen-Schutzpflicht. Alternativ kann die Hebamme aber auch einen PCR-Test erbringen, dann gilt aber FFP2-Pflicht.
5 Was passiert mit Gutschein-Blöcken für Yogastunden oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften von Ungeimpften?
Aufgrund der 2-G-Regelung dürfen nicht geimpfte Konsumenten ab heute nicht mehr ins Fitnessstudio oder in die Sauna. "Ihre Aboverträge dürfen sie aus diesem Grund aber nicht kündigen, weil die Regelung nur vorübergehend gelten wird und daher nicht zu einem sogenannten Wegfall der Geschäftsgrundlage führt", erklärt Bettina Schrittwieser, Leiterin des Konsumentenschutzes der steirischen Arbeiterkammer.
Allerdings müssten Kunden für diese Zeit kein Entgelt bezahlen, argumentiert die AK - ob die Gerichte dieser Ansicht folgen, bleibe abzuwarten. Betroffene Konsumenten hätten demnach die Wahl: Beiträge nicht bezahlen oder aber diese unter Vorbehalt zu zahlen und nach einer gerichtlichen Entscheidung auf Rückzahlung zu hoffen bzw. die Beiträge für die Dauer der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der Leistung einzuklagen. "Die sicherste Lösung wäre eine Einigung mit dem Unternehmen, dass der Vertrag ausgesetzt wird", so Schrittwieser.
6 Für Spitzensportler gilt als Arbeitnehmer weiter nur die 3G-Regel (im Gegensatz zB zu Zuschauern von Fußballspielen, für die 2G gilt). Aber wo übernachten sie vor Auswärtsspielen?
Wenn Arbeitnehmer bei Dienstreisen in Hotels absteigen, gilt dort grundsätzlich die 2G-Regel für sie. Ausnahme: Unaufschiebbare berufliche Gründe. Was die Gesundheitsbehörden als solche Gründe werten, bleibt abzuwarten. Erste Ligen werden jedenfalls angesichts der 2G-Regel bereits abgesagt.
7 Gilt die 2G-Regel auch im Parlament?
Nein, die Covid-Maßnahmenverordnung nimmt wie bisher Tätigkeiten der Gesetzgebung und der allgemeinen Vertretungskörper grundsätzlich aus. Für Parlamentsmitarbeiter gelten zwar die Regeln für 3G am Arbeitsplatz, für Abgeordnete gilt per Hausordnung nur eine FFP2-Maskenpflicht - allerdings ohne Strafe, wenn sie nicht befolgt wird.
Georg Renner