Erste Reaktionen auf die Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung durch die türkis-grüne Koalition fallen im Grunde positiv aus:
Anwalt Wolfram Proksch, der die Frage für vier Sterbewillige vor den Verfassungsgerichtshof gebracht hatte, zeigt sich im Gespräch mit der Kleinen Zeitung grundsätzlich zufrieden, "fast schon glücklich": "Das ist eine vernünftige Regelung, weit besser als erwartet" - einen Grund, gleich wieder vor den VfGH zu ziehen, gäbe es mit dieser Reform nicht mehr, sagt Proksch. Die an die Patientenverfügung angelehnte Möglichkeit zur Sterbeverfügung sei logisch aufgebaut und decke die wichtigsten Anliegen ab.
Kleinere Kritikpunkte gäbe es allerdings: So sei die ärztliche Beurteilung, was eine "schwere Krankheit" ausmacht, die für eine Verfügung notwendig ist, "noch immer von Paternalismus geprägt - und widerspreche dem Erkenntnis des VfGH, der nur auf Willensfreiheit und Autonomie wert lege. Erst in der Praxis werde sich zudem zeigen, wie streng etwa das Werbeverbot ausgelegt werde.
Bischof: "Sensibel und verantwortungsvoll"
Der für Lebensschutz zuständige Innsbrucker Bischof Hermann Glettler äußerte gegenüber Kathpress Respekt für "die Bemühung des Gesetzgebers, eine sensible und verantwortungsvolle Regelung vorzulegen". Der Verfassungsgerichtshof habe dem Gesetzgeber nicht einfach gemacht, Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen zu erlassen".
Glettler räumte ein, dass für den Gesetzgeber der Spagat zwischen einem Recht auf Selbsttötung mithilfe Dritter und dem Schutz vor äußeren Einflüssen oder innerem Druck, sich das Leben zu nehmen, groß sei. Der nun vorliegende Entwurf verfolge aus der Sicht des Bischofs einige wichtige Ansätze wie den mehrstufigen Beratungsprozess als Schutz vor Irrtum oder übereiltem Handeln.
Auch sei zu begrüßen, dass die Beihilfe zum Suizid nicht als ärztliche Leistung eingestuft werde. Dass jedoch "zusätzlich zur medizinischen Diagnose und palliativmedizinischen Aufklärung die Ärzte auch noch die Frage der Willens- und Entscheidungsfreiheit des Suizidwilligen zu klären haben, ist eigentlich nicht zumutbar", so Glettler. Hier sollte unbedingt noch eine Anpassung erfolgen, sodass die vom Notar zu erstellende Sterbeverfügung in jedem Fall notwendig ist.
Applaus für Hospiz-Aufstockung
"Höchst positiv" ist für Glettler das deutliche Bekenntnis zur substantiellen Aufstockung der Hospiz- und Palliativversorgung.
Ins selbe Horn stößt auch die Vorsitzende des österreichischen Hospizverbandes und ehemalige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic: Die Vervielfachung der Mittel für Hospiz- und Palliativmedizin sei "ein entscheidender und wichtiger Schritt, um Menschenwürde bis zum Lebensende zu gewährleisten". Das Vorhaben der Regierung sei sehr positiv: "Das Ziel ist klar: Jeder Mensch soll in Würde und möglichst schmerzfrei seinen letzten Lebensabschnitt verbringen und sterben und seinen Angehörigen unterstützend begleitet werden können", so Klasnic.