Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabei haben, heißt es in dem Entwurf, der der ZiB2 vorlag.
Bei direktem Kundenkontakt gilt - mit Ausnahmen wie der Gastronomie oder Sportstätten - außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die ZiB 2 aus dem Entwurf.
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Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa in Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken.Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die ZiB 2 auf das Gesundheitsministerium. Für den Abend sei eine Konferenz von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit den Gesundheitslandesräten geplant gewesen.
Handel unterstützt 3G-Nachweispflicht
Der Handel unterstützt die Pläne für die 3G-Pflicht für alle Beschäftigten, die Kontakt mit Kunden und Kollegen haben, betont aber gleichzeitig, dass mit dieser zusätzlichen Corona-Sicherheitsmaßnahme auch Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten verknüpft sein müssen. "Acht Stunden täglich mit einer dicht sitzenden FFP2-Maske im Geschäft tätig zu sein, das erschwert die Arbeitsbedingungen der Handelsangestellten enorm.
Vor allem die Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel brauchen endlich eine Erleichterung, immerhin müssen sie seit 18 Monaten durchgehend eine (FFP2)-Maske am Arbeitsplatz tragen. Und das, obwohl der Handel nie ein Corona-Hotspot war und laut AGES nur 0,3 Prozent der Ansteckungen beim Einkaufen stattfinden", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Es stehe aber auch fest, dass die Testungen von Mitarbeitern "jedenfalls außerhalb der Arbeitszeit erfolgen sollen".
Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.