Ein Kernstück der von der Regierung geplanten ökosozialen Steuerreform ist die CO2-Bepreisung, damit auch jene zwei Drittel des heimischen CO2-Ausstoßes erfasst werden, die nicht dem bestehenden europäischen Emissionshandel unterliegen. Dabei will sich Österreich am Nachbarn Deutschland orientieren und CO2-Emissionen ab Mitte 2022 mit zunächst 30 Euro pro Tonne belasten. Bis 2025 soll der CO2-Preis dann auf 55 Euro pro Tonne steigen.
Der Startpreis von 30 Euro bedeutet, dass der Liter Treibstoff zunächst um rund 8 Cent pro Liter teurer wird. 2023 sollen CO2-Emissionen dann 35 Euro pro Tonne kosten, ab 2024 dann 45 Euro und 2025 wird der Preis auf 55 Euro erhöht.
46 Millionen Tonnen CO2 jährlich
Derzeit fallen in Österreich jährlich 46 Millionen Tonnen CO2 an, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen. Bei einem CO2-Preis von 30 Euro bedeutet das Mehreinnahmen für den Staat in Höhe von knapp 1,4 Mrd. Euro - allerdings soll die CO2-Bepreisung erst ab Mitte 2022 kommen.
Klimabonus als Ausgleich
Um die Mehrbelastung durch den CO2-Preis auszugleichen, wird ein "regionaler Klimabonus" eingeführt, der in vier Stufen gestaffelt wird, abhängig davon, wo man wohnt und welche öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen - wer gut an den öffentlichen Verkehr angebunden ist, kann leichter auf das Auto verzichten als viele Pendler auf dem Land. Für 2022 wurden die vier Klimabonus-Stufen auf 100 Euro, 133 Euro, 167 Euro und 200 Euro pro Jahr festgesetzt. Ab 2023 und in den folgenden Jahren soll der Klimabonus - abhängig von den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung - ebenfalls entsprechend steigen. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 Prozent auf den regionalen Klimabonus.
Entlastungen soll es auch nach deutschen Vorbild auch für besonders CO2-intensive Unternehmen geben, damit es nicht zu einem "Carbon Leakage" kommt - Betriebe sollen nicht wegen der mit dem Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Auflagen verlagern. Für besonders energieintensive Unternehmen ist eine "Härtefallregelung" vorgesehen. Die Eigenstromsteuer für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom soll entfallen - diese Entlastung wird von der Regierung mit 50 Mio. Euro beziffert.
Förderungen sind auch für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen sowie thermische Sanierungen vorgesehen. Auf das erwartete Aus für das Dieselprivileg - also die niedrigere Mineralölsteuer auf Diesel im Vergleich mit Benzin - konnten sich die Regierungsparteien offenbar nicht einigen.