In den Ermittlungen rund um die angebliche Weitergabe von Daten durch einen Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gab es eine Hausdurchsuchung beim früheren FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein, berichtet der "Standard" online. Jenewein war im BVT-U-Ausschuss einer der schärfsten Kritiker der Zustände im Verfassungsschutz und verteidigte vehement Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
Hausdurchsuchung Samstagvormittag
Jetzt wurde Jeneweins Wohnung wegen des Verdachts auf illegale Informationsflüsse aus dem Verfassungsschutz durchsucht. Sechs Beamte haben laut "Standard" am Samstagvormittag zahlreiche USB-Sticks, Ordner, Smartphones und andere IT-Geräte bei dem einstigen Abgeordneten beschlagnahmt - der FPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss war und jetzt im FPÖ-Klub arbeitet.
Ihm werde vorgeworfen, einen langjährigen Verfassungsschützer zum Amtsmissbrauch angestiftet zu haben - was beide zurückweisen. Dieser solle ihm angebliche Geheimnisse übermittelt haben, z.B. die Namen der Polizisten, die in der Soko Tape zum Ibiza-Video ermittelten, oder Informationen über neue Projekte im Innenministerium.
Zu den Ermittlungen gegen Jenewein kam es nach der Auswertung von Handydaten des Verfassungsschützers O. Er war bereits Ende Jänner 2021 festgenommen worden, auch da ging es um Informationsflüsse. Er wird verdächtigt, einem ehemaligen BVT-Abteilungsleiter - der damals für Wirecard-Vorstand Jan Marsalek arbeitete und ihm auch zur Flucht verholen haben soll - Infos weitergeleitet zu haben.
Hinweise auf eine Bezahlung gibt es laut "Standard" bisher nur wenige - nur eine Signal-Nachricht lege das nahe. Die Staatsanwaltschaft Wien gibt in der Causa keine Auskünfte, weil es sich um eine Verschlusssache handelt. O. hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit stets von sich gewesen. Jenewein bestritt gegenüber dem "Standard", "jemals für irgendeine Information Geld bezahlt zu haben".
Gegen Behauptungen von ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer in der Causa O. ist Jenewein übrigens erfolgreich vorgegangen. Mahrer wurde - mit einem Urteil vom 30. August - gerichtlich aufgetragen, im Rahmen einer Pressekonferenz Aussagen über Jenewein zu widerrufen. Laut "Zackzack" musste Mahrer derartige Behauptungen auch zu Ex-Politiker Peter Pilz widerrufen.