An den Hochschulen sind die Hörsäle in den vergangenen drei Semestern coronabedingt großteils leer geblieben. Das kommende Studienjahr soll nun allerdings wieder mit "größtmöglicher Präsenz" stattfinden, wenn es nach Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) geht. In einem Schreiben an die Rektoren appelliert er zu Semesterbeginn erneut dafür, "die Türen im Wintersemester 2021/22 möglichst offenzuhalten".
An den Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen hat der Studienbetrieb dieser Tage bereits wieder begonnen, an den Unis geht das Wintersemester am 1. Oktober wieder los. Ziel der Hochschulen ist diesmal laut Rückmeldungen an das Bildungsministerium, beim Betrieb auf rund 70 Prozent Präsenzveranstaltungen zu kommen.
"Zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahmen"
Ganz ohne Online- und Hybridangebote wird es also von Anfang an nicht gehen. Faßmann weist in seinem Brief außerdem darauf hin, dass angesichts der schon jetzt steigenden Infektionszahlen viel Flexibilität an den Hochschulen notwendig sein wird, um auf aktuelle Entwicklungen der Infektionslage rasch reagieren zu können. "Das kann bedeuten, dass im Bedarfsfall weitergehende, jedoch zeitlich und örtlich begrenzte Maßnahmen gesetzt werden, wenn sie für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Universitäts- und Hochschulangehörigen erforderlich sind."
Dennoch zeigt sich Faßmann optimistisch: Immerhin gebe es im Gegensatz zu früher mit der Impfung nun ein überaus wirksames Mittel zur Eindämmung der Pandemie, die Rückmeldungen zu den Impfquoten unter den Hochschulangehörigen seien gut. Umso wichtiger sei es, die Hochschulangehörigen zu informieren und zu motivieren, die Impfangebote, die teils auch direkt an Unis und Hochschulen eingerichtet wurden, zu nutzen.
Unis entscheiden über G-Regeln
Grundsätzlich entscheiden die Hochschulen selbst, welche Corona-Schutzmaßnahmen an ihrem Standort gelten. Sie haben dabei die Möglichkeit, nur Geimpften, Getesteten und Genesenen (3G) den Zugang zu erlauben oder - etwa wegen der aktuellen Infektionslage oder spezieller Bedingungen bei Lehrveranstaltungen - mit inhaltlich guter Begründung noch strengere Regeln festzulegen. Wichtig sei nur, dass den Studentinnen und Studenten die Regeln frühzeitig kommuniziert werden, heißt es in einem Fünf-Punkte-Plan des Ministeriums.
An der größten Hochschule des Landes, der Uni Wien, setzt man etwa im kommenden Studienjahr auf 3G bei Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitern. Kontrolliert wird das beim Eintritt ins Gebäude bzw. zusätzlich durch die Lehrenden. Zusätzlich gilt in allen öffentlichen Innenbereichen Maskenpflicht, in den Lehrveranstaltungsräumen darf nur jeder zweite Platz besetzt werden.
3G-Nachweis und Maske
An der Wirtschaftsuniversität (WU) wird ein 3G-Nachweis und Maske benötigt, außerdem müssen Studierende bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen ihren Sitzplatz registrieren. An der Technischen Uni (TU) Wien setzt man neben 3G auf eine verpflichtende QR-Code-Registrierung am Campus bzw. im Hörsaal oder Lehrraum am Sitzplatz. In öffentlichen Bereichen wie Gängen oder Höfen sowie im Lehrraum bis zum Sitzplatz wird das Tragen einer Maske nur "dringend empfohlen".
Auch an der Uni Graz ist der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und den Uni-Bibliotheken nur mit 3G-Nachweis möglich. Zusätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht, dafür können in Lehrräumen alle Plätze besetzt werden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen darf es maximal 50 Prozent Raumauslastung geben und es werden Personenlisten geführt.
An der Uni Innsbruck wird ebenfalls ein 3G-Nachweis verlangt, der stichprobenartig vom Wachdienst und auch den Lehrveranstaltungsleitungen kontrolliert werden kann. In den Uni-Räumlichkeiten dürfen nur gekennzeichnete Sitzplätze genutzt werden, abseits des Sitzplatzes gilt Maskenpflicht.
Jede Uni hat eigene Regeln
An der Uni Salzburg hat man sich nun doch nicht - wie zunächst von Rektor Hendrik Lehnert angedacht - für einen Zugang nur für Geimpfte und Genesene entschieden. Stattdessen gilt grundsätzlich die 3G-Regel mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregeln bei den Sitzplätzen. Ist das Abstandhalten nicht möglich, muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Wenn auch das nicht geht, dürfen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen; alle anderen müssen die Lehrveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren.
An den Medizin-Universitäten in Wien, Innsbruck und Graz bzw. der Medizin-Fakultät der Universität Linz gibt es unterschiedliche Vorgaben: Die Medizin-Unis Wien und Innsbruck verlangen ab dem klinischen Bereich einen Impfnachweis, in Graz gilt weitestgehend eine 2G-Regelung und in Linz die 3G-Regel.