Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ändert die Definition der Hochrisiko-Coronagebiete. Statt wie bisher allein die 7-Tage-Inzidenz heranzuziehen - ab einem Wert von 300 hatten Landes- bzw. Bezirksbehörden Maßnahmen zu verschärfen -, orientiert sich die Einstufung ab sofort auch an der Durchimpfungsrate in der betreffenden Region sowie an der Belegung der Intensivstationen im jeweiligen Bundesland.
Zuletzt war die Ausreise aus Osttirol der hohen Inzidenz dort nur noch bei Vorliegen eines 3G-Nachweises erlaubt gewesen. Der neue Erlass ersetzt den bisherigen "Hochinzidenzerlass", ging am Donnerstag an die Landeshauptleute und tritt am Freitag in Kraft. Mittels Verordnung durch die Landeshauptleute oder die Bezirksverwaltungsbehörde ist in Zukunft festzulegen, dass Personen den betreffenden Bezirk nur verlassen dürfen, wenn sie den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr im Sinne der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung (3G-Nachweis) vorweisen können. Die Kontrollen der Nachweispflicht haben stichprobenartig mit möglichst hoher Frequenz zu erfolgen. Dafür kann auch der Assistenzeinsatz des Bundesheeres angefordert werden.
"Die Impfung ist der wirksamste Schutz gegen das Coronavirus und wir sehen, dass das Virus zwischen Geimpften und Ungeimpften unterscheidet", kommentierte Mückstein die Maßnahme. Um die Ausbreitung des Virus zielgerichtet und regional einzudämmen, müsse man daher besonderes Augenmerk auch auf die jeweilige Durchimpfungsrate richten.