Nach der ÖVP ist nun auch die gegen die SPÖ verhängte Strafe wegen eines günstig gepachteten Seegrundstückes in Oberösterreich bestätigt worden. Konkret geht es um das Europacamp am Attersee, das die Sozialistische Jugend um zehn Euro jährlich vom Land gepachtet hat. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die 45.000 Euro Strafzahlung gegen die Partei wegen einer unzulässigen Parteispende des Landes. Die SPÖ will sich nun an Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof wenden.
Stein des Anstoßes ist ein Grundstück am Attersee, das das Land Oberösterreich seit 1962 günstig an die Sozialistische Jugend vermietet. Weil die Pacht mit zehn Euro jährlich deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt - die Landesimmobiliengesellschaft wollte den Zins Anfang 2020 auf 45.000 Euro anheben - wertete der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt die Immobilie im Vorjahr als unzulässige Parteispende des Landes verhängte eine Geldbuße. Dagegen zog die SPÖ zum Bundesverwaltungsgericht, der die Strafe aber nun bestätigte.
Grundstück "arisiert"
Die SPÖ argumentierte unter anderem mit der Historie des Seegrundstückes. Es war nämlich von den Nazis "arisiert" und nach dem Krieg an seine ursprünglichen Eigentümer zurückerstattet worden. Diese verkauften es dann günstig an das Land Oberösterreich - und zwar mit der Auflage, die Liegenschaft 99 Jahre lang der Sozialistischen Jugend zu überlassen. Aus Sicht der Partei lag daher weder eine Spende des Landes vor (weil dieses zur Überlassung an die SJ verpflichtet gewesen sei) noch könne der seit 1962 geltende Pachtvertrag unter das erst 2012 erlassene Spendenverbot fallen.
Wie zuvor schon der Parteiensenat akzeptierte aber auch das Bundesverwaltungsgericht diese Argumentation nicht. Vielmehr verwies das Gericht in dem mit 6. August datierten Spruch darauf, dass das Parteiengesetz 2012 keine Ausnahme für Altverträge enthält. "Es steht dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, die Rechtslage für die Zukunft anders und auch ungünstiger zu gestalten", heißt es im der APA vorliegenden Urteil dazu. Die Beschwerde der SPÖ wurde abgewiesen. Dennoch ließ das Verwaltungsgericht eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu, um diese Frage höchstgerichtlich klären zu lassen.
Deutsch: "Wir setzen uns gegen diese Entscheidung zur Wehr"
SP-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch kündigte denn auch umgehend den Weg in die nächste Instanz an, will sich neben dem Verwaltungs- aber auch an den Verfassungsgerichtshof wenden. Dies deshalb, weil der Bestandsvertrag der SJ im Grundbuch verankert und vom Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums geschützt werde. "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ignoriert sowohl den historischen wie vertraglichen Kontext völlig", so Deutsch in einer Aussendung. Der Vertrag der ursprünglichen Eigentümerfamilie Pollack mit dem Land Oberösterreich sei nach wie vor gültig. "Wir setzen uns gegen diese Entscheidung zur Wehr und werden mit allen juristischen Mitteln um das Vermächtnis der Holocaust-Überlebenden, den freien Seezugang, kämpfen", so Deutsch.
Ebenfalls abgewiesen hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der SPÖ gegen eine 19.000 Euro Geldbuße wegen unzulässiger Inserate im Wahlkampf 2017. Damals hatten der Pensionistenverband und die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter für SP-Kanzlerkandidat Christian Kern geworben. Weil die SPÖ die Inserate der zwar SP-nahen, aber formal von der Partei getrennten Verbände nicht als Spenden gemeldet hatte, wurde eine Geldbuße fällig. Auch in dieser Frage will die Partei das Höchstgericht bemühen.
Ähnlicher Fall in der ÖVP
Sollte die SPÖ auch beim Verwaltungsgerichtshof unterliegen, würde die Strafe in der Causa Attersee übrigens deutlich höher ausfallen. Denn die aktuelle Geldbuße von 45.000 Euro betrifft nur das Jahr 2017. Für 2018 hat der Parteiensenat bereits eine weitere Buße in der selben Höhe verhängt. Der Rechenschaftsbericht der Partei für 2019 ist noch nicht veröffentlicht.
Die ÖVP war wegen einer ähnlichen Konstellation der Jungen Volkspartei am Mondsee zu zwei mal 70.000 Euro Geldbuße verurteilt worden (für 2017 und 2018). Auch die Kanzlerpartei kündigte eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof an. Im Gegensatz zur SJ hat JVP ihren Mietvertrag mit dem Land Oberösterreich mittlerweile aber angepasst und bezahlt nun einen höheren Pachtzins.