Der frühere Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, ändert im laufenden Verfahren gegen ihn offenbar die Strategie. Laut dem "Kurier" hat Anwalt Richard Soyer im Mai einen Antrag auf Diversion gestellt. Dies würde den Verzicht auf ein Strafverfahren ermöglichen, etwa gegen Zahlung einer Geldbuße - Voraussetzung ist allerdings, dass Chorherr die Verantwortung für ein etwaiges Fehlverhalten übernimmmt.
Chorherr, der sich inzwischen aus der Politik zurückgezogen hat und eine Bäckerei betreibt, steht im Verdacht, von Immobilieninvestoren für "Wunschwidmungen" teils hohe Spenden für seinen gemeinnützigen Verein erhalten zu haben.
In seinem Diversionsantrag schreibt Soyer dem Kurier zufolge, Chorherr erkenne an, "dass seine Tätigkeit als Amtsträger zeitgleich mit seiner Vereinsobmannschaft aufgrund der an den Verein ergangenen Spenden vor dem Hintergrund der geltenden Korruptionsbestimmungen ein Fehler war". Ihm sei "bewusst, dass dadurch der Eindruck entstehen konnte, es gäbe einen Zusammenhang zwischen Spenden für die südafrikanischen Schulen auf der einen und seiner Tätigkeit als Planungssprecher der Grünen auf der anderen Seite."
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte in Zusammenhang mit Spenden an jenen Schulprojekt-Verein, dem einst Chorherr vorstand, zuletzt gegen 22 Verdächtige. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit und der Bestechung. Chorherr war 2017 mit einer Anzeige konfrontiert worden. Chorherr hat stets bestritten, dass Gelder seine politischen Tätigkeiten beeinflusst hätten.
Eine Diversion in Chorherrs Fall würde ermöglichen, das Strafverfahren zu beenden, ohne dass ein förmliches Strafverfahren durchgeführt und ein Urteil gefällt werden muss. Als Diversionsmaßnahme kommt etwa die Zahlung eines Geldbetrages oder die Erbringung gemeinnütziger Leistungen infrage.