Hafenecker hatte sinngemäß behauptet, Katharina Nehammer hätte Informationen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung bei der Maskenfirma Hygiene Austria von ihrem Mann bekommen und an die Firma weitergegeben. "Der Vorwurf ist absurd und konstruiert", betont ihr Anwalt gegenüber der APA.
Die Unterlassungsklage gegen Hafenecker hat eine längere Vorgeschichte: Katharina Nehammer hatte einen Kärntner geklagt, der in einem Facebook-Posting behauptet hatte, sie arbeite bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zudem hatte der Mann suggeriert, dass Katharina Nehammer an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene: "Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d'Gsundheit" (sic!), heißt es in dem oft geteilten Posting. Der Mann muss nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Zudem haben auch andere User, die das Posting geteilt haben, diese Forderung vom Rechtsanwalt Nehammers erhalten. FPÖ und SPÖ hatten das Vorgehen scharf kritisiert.
"Möglicherweise Informationen weitergegeben"
FPÖ-Mandatar Hafenecker stellte bei einer Pressekonferenz zu diesem Thema am Mittwoch aber außerdem in den Raum, Katharina Nehammer habe möglicherweise "im ehelichen Informationsaustausch" von der bevorstehenden Razzia bei der Hygiene Austria erfahren und diese Information an die Unternehmensführung weitergegeben. Auch diesen Vorwurf will sich die Ehefrau von Minister Karl Nehammer (ÖVP) nicht gefallen lassen und klagt deshalb Hafenecker und, als Medieninhaber von FPÖ-TV, den freiheitlichen Klub auf Unterlassung und Widerruf. Hafeneckers Aussagen seien "unwahr", betont ihr Anwalt Oliver Scherbaum, "der Vorwurf ist absurd und konstruiert". Die politische Immunität des Abgeordneten greife im Zivilverfahren um Aussagen in einer Pressekonferenz nicht.
Dass die Rechtsvertretung in dieser Sache Scherbaum übernommen hat, hat laut Nehammer nichts mit der Kritik an Rechtsanwalt Michael Rami zu tun, dem von SPÖ und FPÖ vorgeworfen wurde, als Verfassungsrichter von Facebook-Postern überhöhte Zahlungen zu verlangen und mit dem Strafrichter zu drohen. Rami vertrete als Verfassungsrichter keine Spitzenpolitiker und gehe auch nicht gegen Politiker vor, weshalb sie für die Klage gegen den Freiheitlichen nun Scherbaum engagiert habe, erklärte Nehammer.
Rami bleibt Nehammers Rechtsvertreter in der Causa des Facebook-Postings. Dass man damit, wie die FPÖ kritisiert, "verzweifelte Bürger" zur Kasse bitte, beeindruckt Rami nicht. "Meine Mandantin wird sich auch in Zukunft mit allen rechtlichen Schritten gegen Hasspostings wehren", bekräftigte er gegenüber der APA. "Die sozialen Netze wie Facebook und Twitter werden von meiner Kanzlei regelmäßig durchsucht und verleumderische Postings werden verfolgt." Jeder, der diese Behauptungen weiterverbreitet hat, habe damit auch "die üble Nachrede veröffentlicht und haftet strafrechtlich, medienrechtlich und zivilrechtlich". Der geforderte Betrag von 3.500 Euro sei "jedenfalls angemessen, zumal er nicht einmal 10 Prozent des gesetzlichen Höchstbetrages von 40.000 Euro ausmacht".