Ein Kärntner, der falsche Behauptungen über Katharina Nehammer, die Ehefrau von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), verbreitet hatte, muss nach einem Vergleich 3.500 Euro Entschädigung und die Prozesskosten bezahlen. Er hatte in einem Facebook-Posting behauptet, Katharina Nehammer, arbeite bei Hygiene Austria, dem Unternehmen des Ehemanns der Büroleiterin von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zudem hatte der Mann suggeriert, dass Katharina Nehammer an der Maskenproduktion des Unternehmens verdiene: "Uiii da wird Kohle geschefflt und das brave Volk glaubt es war für d'Gsundheit" (sic!), heißt es in dem oft geteilten Posting.
Nun hätten auch User, die das Posting geteilt haben, diese Forderung erhalten, berichteten die FPÖ-Abgeordneten Susanne Fürst und Christian Hafenecker am Mittwoch. Laut Fürst hätten sich mittlerweile "ein paar Dutzend" Personen, allesamt "verzweifelte Bürger", an ihre Partei gewandt, die ein Schreiben der Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer erhalten hätten. Auch sie sollen demnach mehr als 3.500 Euro zahlen, was bei den Freiheitlichen auf völliges Unverständnis stößt. Die Forderung sei "mehr als bedenklich", die FPÖ-Verfassungssprecherin sieht dahinter vorwiegend finanzielle Interessen der "türkisen Familie". Es würden einzelne Bürger herausgegriffen, die ihren Frust an der Coronapolitik zum Ausdruck gebracht hätten.
Appell, Geld zurückzuüberweisen
Auch Hafenecker sieht in der Forderung eine "eigene moralische Kategorie" der ÖVP. Noch wisse man nicht genau, wie viele Bürgerinnen und Bürger das Schreiben der Kanzlei bekommen haben. Dabei handle es sich übrigens um einen nicht einmal personalisierten "Serienbrief". Lediglich Namen und Adressen seien ausgetauscht worden. Keine Information gebe es darüber, wann etwa die betroffenen das Facebook-Posting geteilt haben, was auch "standestechnisch bedenklich" sei.
Die FPÖ appelliert an Nehammer bzw. die Kanzlei, die Forderungen zurückzunehmen und möglicherweise bereits erhaltenes Geld wieder zurück zu überweisen. Was es jedenfalls geben werde, ist eine Rechtsberatung des Klubs.
Nehammers Anwalt Michael Rami konnte unter Hinweis auf die laufende Causa zwar keine detaillierte Auskunft geben. Allerdings verwies er in einer schriftlichen Stellungnahme an die APA auf die "weitflächige Veröffentlichung grob falscher Behauptungen" und: "Jeder, der diese Behauptungen weiterverbreitet hat, hat damit auch die üble Nachrede veröffentlicht und haftet strafrechtlich, medienrechtlich und zivilrechtlich." Der geforderte Betrag von 3.500 Euro sei "jedenfalls angemessen, zumal er nicht einmal 10 Prozent des gesetzlichen Höchstbetrages von 40.000 Euro ausmacht", hieß es weiter.