Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat in der neuerlich entflammten Justiz-Debatte ein Machtwort gesprochen und ein "Ende der ständigen Politisierung der Debatte, aber auch der Staatsanwaltschaft" gefordert. Die Entscheidung, dass Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Verfahren um seine mutmaßliche Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss von einem Richter und nicht von der ermittelnden WKStA einvernommen werde, sei eine reine Rechtsfrage.
"Die Entscheidung ist weder ein Triumph für die ÖVP oder den Bundeskanzler, noch ist es in irgendeiner Form eine Kritik an der Arbeit der WKStA. Und ich muss eines sagen: Auch die Kritik der Opposition ist in dieser Form nicht angebracht, es ist eine Rechtsfrage, die anhand des Gesetzes durch die zuständige Sektion beurteilt wurde", sagte Zadic im "Ö1"-Mittagsjournal am Dienstag. Die Frage sei von drei Stellen beurteilt worden: der zuständigen Sektion, der Oberstaatsanwaltschaft und dem unabhängigen Weisungsrat.
Justiz soll ohne Beeinflussung arbeiten können
"Diese ständige Politisierung der Debatte, aber auch der Staatsanwaltschaft muss ein Ende haben", verlangte Zadic. "Ich habe immer gesagt, dass ich als Justizministerin dafür sorgen werde, dass die Justizbehörden und die Staatsanwaltschaft ohne politische Beeinflussung arbeiten können", sagte die Ministerin und wies auch die Behauptung des ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger, wonach mit der Entscheidung die "mangelnde Objektivität der WKStA jetzt amtlich" sei, zurück.
Die ÖVP und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft liegen schon länger miteinander im Clinch. Die WKStA ermittelt nach einer Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts, den Ibiza-Untersuchungsausschuss in mehreren Punkten falsch informiert zu haben. Das von den Grünen geführte Justizministerium hat am Montag - entsprechend dem Wunsch von Kurz' Anwalt - entschieden, dass der Kanzler nicht von den Staatsanwälten, sondern von einem Richter einvernommen wird. Es handelt sich dabei um eine Bestimmung der Strafprozessordnung, wenn sowohl eine besondere Bedeutung des Beschuldigten als auch eine besondere Bedeutung der Straftat und daher großes öffentliches Interesse gegeben sind.
Bestimmung in der Praxis keine Bedeutung
Verfassungsjurist Heinz Mayer sagte am Rande einer Pressekonferenz, dass diese Bestimmung in der Praxis bisher keine Bedeutung gehabt habe, sie aber einen "klaren Wortlaut" habe, und demnach könne man hier fast nicht zu einem anderen Ergebnis kommen. Er hätte wohl auch so entschieden, sagte Mayer - "schon allein deshalb, um nicht den Opfermythos zu nähren". Die Entscheidung des Justizministeriums sei rechtlich "einwandfrei".
FPÖ-Chef Herbert Kickl sah das erwartungsgemäß etwas anders: Justizministerin Zadic habe damit einen Wunsch des Kanzlers erfüllt, die Ministerin habe "den ÖVP-Filz im Justizministerium offenbar nicht einmal ansatzweise im Griff", monierte er in einer Aussendung. Das Vertrauen der Bürger in die gleiche Behandlung aller durch die Justiz werde durch diesen Schritt massiv erschüttert.