Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat am zweiten Verhandlungstag in seinem Bestechungsprozess abermals sein Handeln verteidigt.
Er stehe zur ursprünglichen Intention, alle Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) einzubinden, sagte er zu Beginn des zweiten Verhandlungstages am Straflandesgericht Wien. Die Privatklinik Währing des ebenfalls angeklagten Betreibers Walter Grubmüller sei dabei nur ein "exemplarisches Beispiel" gewesen.
"In der Opposition macht man halt aufmerksam und zeigt Missstände auf", meinte Strache zum damals neu entdeckten "Kernthema" seiner Partei, nämlich die Aufnahme aller Privatkliniken in den Fonds.
Dass man sich bei den Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP aus Kostengründen nur mehr auf eine Erhöhung des Fonds selbst geeinigt hat, habe man akzeptieren müssen, meinte der einstige Vizekanzler. Die ÖVP habe eine Öffnung des Fonds für alle strikt abgelehnt.
Wie ein vor der Regierungszeit der FPÖ eingebrachter Initiativantrag mit dem Gesetzesvorschlag der FPÖ, der sämtliche Privatkliniken in den PRIKRAF einbinden sollte, zustande gekommen ist, konnte Strache weiter nicht mehr genau schildern.
Offenbar habe ein Referent den Gesetzestext auf Basis von Presseaussendungen und Aussagen in Pressekonferenzen formuliert, meinte er. Er selbst und im blauen Klub habe man damit kein Problem gehabt, könne man Mandataren doch nichts vorschreiben, so Strache.
Strache soll laut Anklage dafür gesorgt haben, dass Grubmüllers Klinik während der türkis-blauen Koalition in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde.
Das hatte zur Folge, dass die Einrichtung Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen konnte. Als Gegenleistung für die Änderung des ASVG und des PRIKRAF-Gesetzes soll Grubmüller der Bundes-FPÖ am 29. August 2017 eine Spende von 10.000 Euro überwiesen haben. Beide Angeklagte wiesen die Vorwürfe zurück.