Wien wird die ab morgen, Donnerstag, geltende Öffnungsverordnung des Bundes mittels regionaler Maßnahmen verschärfen. Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch angekündigt. So brauchen künftig auch Kinder ab sechs Jahren einen Corona-Nachweis an Orten, wo die 3G-Regel gilt - also etwa in der Gastronomie. Dies werde meist bedeuten, dass ein Test verlangt wird, da Kinder üblicherweise weder genesen noch geimpft sind, wie Ludwig betonte.
Der Bürgermeister warnte heute einmal mehr davor, zu glauben, dass die Gesundheitskrise vorbei sei. "Die Mutationen sind ernst zu nehmen", sagte er nach Beratungen mit Fachleuten. So sei etwa die Delta-Variante deutlich infektiöser. Das beste Mittel, sich zu schützen, sei sich zu impfen. Auch die Testangebote in Wien hob Ludwig hervor.
Wohnzimmertests nicht mehr erlaubt
Allerdings, so gab er zu bedenken, sei der Anteil von Kindern und Jugendlichen bei den Infizierten schon hoch. Zugleich würde diese Altersgruppe nun in den Ferien nicht mehr regelmäßig in der Schule getestet. Die Wiener Verordnung sieht nun vor, dass Kinder also nicht erst ab einem Alter von 12 Jahren einen Nachweis erbringen müssen, wenn sie ein Lokal oder auch ein Freibad besuchen wollen - sondern schon ab sechs Jahren.
Möglich ist dabei etwa, die im Rahme der Aktion "Alles Gurgelt" angebotenen PCR-Tests zu verwenden. Die sogenannten Wohnzimmertests sind hingegen generell nicht mehr als Zutrittsberechtigung erlaubt. Sie können aber weiterhin zur Selbstkontrolle verwendet werden, wurde heute betont.
Wien hat zuletzt ein Online-Portal entwickelt, mit dem dank Videofunktion auch bei Wohnzimmertests ein Zertifikat erworben werden konnte. Diese Art der Testung ermöglicht aber zumindest in Wien keine Zutritte mehr. Auch Tests, die direkt im Lokal absolviert werden, sind nun nicht mehr gültig. Schnelltests, die in den Teststraßen oder in Apotheken absolviert werden, können hingegen weiterhin verwendet werden.
Kontaktdaten werden weiter erhoben
Auch werde man weiter auf Contact Tracing setzen, hob Ludwig hervor. Dafür können falls nötig über den Sommer jederzeit Personal aufgestockt werden, versicherte das Stadtoberhaupt. Damit zusammenhängend wird auch die Eintragung im Cafe oder Restaurant über den ganzen Sommer hinweg obligatorisch bleiben: "Wir werden auch weiterhin im Gastrobereich Kontaktdaten erheben." Der Bund will diese Verpflichtung bereits ab 22. Juli erlassen.
Bei Besuchen in Krankeneinrichtungen müssen sich die Wienerinnen und Wiener ebenfalls auf strengere Regeln einstellen. So darf pro Tag nur ein Patient besucht werden. Dabei ist weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Die Verordnung des Bundes würde prinzipiell erlauben, hier auf Mund-Nasen-Schutz umzusteigen. Die regionale Wiener Variante der Lockerungsverordnung gilt laut Ludwig bis Ende August.