1 Wer prüft nun, ob der Finanzminister dem U-Ausschuss alle Mails geliefert hat?
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat am Donnerstag formal eine (zufällig ausgewählte) Richterin des Wiener Landesgerichts für Strafsachen beauftragt, alle von der Anforderung des U-Ausschusses umfassten E-Mails sicherzustellen, zu prüfen und private Dateien auszuscheiden.
2 Muss die Richterin das ganz alleine machen?
Nein, dazu fehlen ihr sowohl Expertise bei der Überprüfung von Mail-Postfächern als auch ausreichend Ressourcen, um die Aufgabe zu erledigen. Van der Bellen hat ihr daher erlaubt, weitere „geeignete Personen“ wie Daten-Forensiker, IT-Fachleute, andere Richter bzw. Verwaltungsbedienstete beizuziehen.
3 Was, wenn das Ministerium nicht kooperieren will?
Abgesehen von der verheerenden politischen Optik, die das hätte, dürfte die Richterin dann „allenfalls erforderliche Zwangsmittel einzusetzen“, wie es der Bundespräsident formuliert. Dazu könnte sie sich der „Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes“ bedienen.
4 Wie lange hat sie Zeit für die Überprüfung?
Die Zeit drängt, wie der Bundespräsident noch einmal betont hat: Mit 15. Juli endet die Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuss; Material, das bis dahin nicht eingelangt ist, darf nicht mehr verwendet werden.
5 Wie sind nun die nächsten Schritte?
Sowohl Hofburg als auch Landesgericht halten sich vorerst bedeckt: Die Richterin muss mangels konkreter Verfahrensregeln für diesen historisch einzigartigen Fall zunächst einmal eine Vorgehensweise festlegen, danach wird informiert. Einziger Maßstab dafür sei das Verhältnismäßigkeitsprinzip der Bundesverfassung, sagt Verfassungsrechtsprofessor Peter Bußjäger im Gespräch mit der Kleinen Zeitung.
Georg Renner