Eine vom Zufallsgenerator ermittelte Haft- und Rechtsschutzrichterin des Wiener Straf-Landesgerichts wird das VfGH-Erkenntnis zur Aktenlieferung des Finanzministeriums exekutieren. Sie muss alle umfassten E-Mails sicherstellen, prüfen und private Dateien ausscheiden sowie den Rest "soweit möglich spätestens bis zum 15. Juli" dem Ibiza-U-Ausschuss vorlegen. Das steht in der Exekutionsanordnung, die Bundespräsident Alexander Van der Bellen am Donnerstag erteilte.
Die Beweisaufnahme im U-Ausschuss endet mit 15. Juli, die Frist ist also relativ knapp, stellt Van der Bellen fest: "Was bis dahin nicht geliefert wurde, kann von ihm bei seinen Untersuchungen nicht mehr berücksichtigt werden." Angesichts dieser Dringlichkeit kann die Richterin "außer Acht lassen, ob die Daten dem Untersuchungsausschuss bereits vorgelegt wurden". Sie muss also den gesamten vom VfGH im Erkenntnis vom 3. März umschriebenen E-Mail-Verkehr sichern, prüfen und weiterleiten.
Das Schreiben des Präsidenten
Richterin mittels Zufallsgenerator ausgewählt
Mit der sechsseitigen Anordnung "beauftragt" Van der Bellen "den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Einzelrichter" des LG Wien mit der Exekution. Dieses Exekutionsverfahren auf Anordnung des Bundespräsidenten ist das erste dieser Art in Österreich, Van der Bellen betritt, wie er am Mittwoch sagte, "Neuland". Somit ist in der Geschäftsordnung aber kein Richter dafür vorgesehen. Die Richterin aus dem Bereich Haft- und Rechtsschutz wurde deshalb mittels Zufallsgenerator "im Sinne der Geschäftsverteilung" ausgewählt.
Die Richterin ist berechtigt "unter Wahrung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Betroffenen allenfalls erforderliche Zwangsmittel einzusetzen". Dazu kann sie sich der "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" bedienen. Auch für sonstige Aufgaben kann die Richterin "geeignete Personen" wie Daten-Forensiker, IT-Fachleute, andere Richter bzw. Verwaltungsbedienstete für die Sichtung beiziehen.
Mails bestimmter Personen und Dienststellen
Was die Aufgaben sind beschreibt Van der Bellen genau: Die Richterin hat die vom VfGH angeführten Daten "in sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Sicherungsvorschriften an den jeweiligen Speicherorten sicherzustellen", dann zu sichten, ob sie von der Vorlagepflicht erfasst sind und soweit möglich bis 15. Juli dem U-Ausschuss zu übermitteln. Nicht vorlagepflichtig sind "rein private Dateien und Kommunikation" sowie bis 3. März bereits vorgelegte Daten. Diese müssen "umgehend gelöscht" werden.
Die E-Mails, um die es geht, werden in der Anordnung genannt - wobei die Namen für die Veröffentlichung geschwärzt wurden: E-Mail-Postfächer sowie lokal und serverseitig gespeicherte Dateien der Bediensteten einer bestimmten (geschwärzten) Abteilung und von Finanzministeriums-Bediensteten empfangene E-Mails bestimmter (geschwärzter) Personen.