Der Anfang dieser Woche in vollem Umfang gestartete "Grüne Pass" erfreut sich hoher Zugriffsraten.

Insgesamt wurden bisher rund 900.000 Zertifikate über das Gesundheitsportal gesundheit.gv.at abgerufen, davon entfielen auf die letzten beiden Tage 330.000 bzw. 410.000 Abrufe, was den hohen Andrang auf das online erreichbare Portal aufzeigt. Insgesamt wurden bisher 11,05 Mio. Test- Impf- oder Genesenen-Zertifikate mit EU-konformen QR-Codes erstellt.

Abgerufen wurden von diesen 11,05 Millionen laut Gesundheitsministerium bisher rund 7,6 Mio. Zertifikate (inklusive zahlreicher Mehrfach-Abrufe).

Die überwiegende Anzahl der Abrufe (6,4 Mio. Mal) betraf Testergebnisse, davon wurden sehr viele mehrfach angefordert. Wie schon bisher ist dazu auch künftig kein Login ins Gesundheitsportal notwendig: Die Ergebnisse bekommt man nach erfolgtem Corona-Test wie gewohnt auch weiterhin via direkt zugesandtem Link (SMS oder E-Mail) oder direkt vor Ort als Ausdruck.

Von den 11,05 Mio. bisher jemals erstellten Zertifikaten mit QR-Code entfielen 6,9 Mio. auf Impfzertifikate (dabei werden Erst- und Zweitstich extra mitgezählt). Rund 300.000 Zertifikate betrafen Genesungen und 3,85 Mio. den Test-Nachweis, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Gesundheitsministerium.

Eine Aufschlüsselung der bisher rund 900.000 über gesundheit.gv.at abgerufenen Zertifikate nach ihrer Art (geimpft, genesen, getestet) liegt nicht vor. Vor allem am Montag kam es zu vielen Zugriffen, was teilweise zu Wartezeiten bei der Abfrage führte. Seit Sonntag ist neben dem Abruf von Test-Zertifikaten und dem Nachweis einer Genesung auch der Impfnachweis über das Portal abrufbar.

Die Zertifikate ("geimpft", "getestet" oder "genesen" - die "3G") sind wie schon bisher im Inland als "Eintrittskarte" in viele Bereiche gültig - sowohl in digitaler Form wie auch im Papierformat. Der Nachweis, dass von einem selbst keine oder nur eine geringe Ansteckungs-Gefahr ausgeht, ist weiterhin zum Besuch zahlreicher Einrichtungen notwendig - etwa der Gastronomie, der Hotellerie oder auch beim Besuch von Freizeitangeboten oder körpernahen Dienstleistern. Voraussetzung ist stets das Mitführen eines Lichtbildausweises.

In Österreich ist der Nachweis der "3G" auch weiterhin in den bisher gültigen Formen möglich, man braucht also nicht zwingend einen Online-Zugriff auf den Grünen Pass, auch der ausgedruckte QR-Code ist nicht Voraussetzung.

So gilt im Inland nach wie vor die Vorlage des Impfpasses in Papierform bzw. eines Impfkärtchens, das Vorzeigen eines Absonderungsbescheids (nicht älter als 180 Tage ist) sowie das Mitführen eines Testnachweis in Papierform - oder der Nachweis auf neutralisierende Antikörper (nicht älter als 90 Tage).

International spielt aber der Nachweis über den "Grünen Pass" inklusive QR-Code eine bedeutende Rolle: Ab 1. Juli wird dieser beim Grenzübertritt in der EU, in den EWR-Staaten und der Schweiz anerkannt. Nicht EU-weit geregelt ist es allerdings, was den Zutritt zu diversen Einrichtungen wie Hotellerie, Restaurants, Bars, etc. betrifft.