Pro: Das Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 1986 ist reformbedürftig, wir sollten uns an Staaten wie Deutschland orientieren
von Peter Kaiser
Olivia ist 4 Jahre alt und in Österreich geboren. Sie wächst hier auf, geht hier in den Kindergarten und dann zur Schule. Sie spricht Deutsch genau wie ihre Eltern, die seit 8 Jahren in Österreich leben. Der Vater arbeitet bei einem erfolgreichen Industrieunternehmen, die Mutter kümmert sich als Pflegerin aufopfernd um pflegebedürftige Menschen, beide sind auch in Vereinen engagiert und voll integriert.
Weil die Eltern von Olivia aber aus Bosnien stammen, soll das kleine Mädchen nicht die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen, sondern gezwungen sein, die bosnische zu tragen, obwohl sie nur Österreich als ihre Heimat kennt? Ihre Eltern sollen nicht wie im SPÖ-Vorschlag vorgesehen 6 Jahre, sondern weiter insgesamt 10 Jahre warten müssen, bevor sie die österreichische Staatsbürgerschaft für sich beantragen können? Während es kein Problem ist, dass OpernsängerInnen oder SportlegionärInnen einfacher und schneller, noch dazu ohne entsprechende Deutschkenntnisse sehr wohl unsere Staatsbürgerschaft erhalten. Ist das gerecht? Ich finde nicht!
Olivia und ihre Familie sind nur ein Beispiel, warum aus Sicht der SPÖ das Staatsbürgerschaftsgesetz aus dem Jahr 1986 reformbedürftig ist. Als staatstragende Partei übernimmt die SPÖ jederzeit Verantwortung, greift wichtige Themen auf und nicht wie andere nur solche, die gerade opportun erscheinen. Dass Österreich in der Frage des Staatsbürgerschaftsrechts auf unterster Stufe mit Bulgarien und Estland steht, kann nicht zufriedenstellend sein. Vielmehr sollten wir uns an führenden EU-Staaten wie Deutschland orientieren.
Genau das tut die SPÖ in ihrem Reformkonzept. Dieses hält sich im Übrigen auch an Vorschläge, die Sebastian Kurz 2013 selbst gemacht hat. Unser Zugang lautet: „Integration vor Zuzug“. Die Kriterien für den Erhalt der Staatsbürgerschaft bleiben unverändert streng: Antrag, deutsche Sprache, eigenständiges Einkommen, einwandfreier Leumund.
Darüber wollen wir konstruktiv diskutieren. Mit an den Haaren herbeigezogenen und von zahlreichen ExpertInnen widerlegten Zahlen und Unterstellungen, wie einem „Wähleraustausch“, ist das bis jetzt leider unmöglich.
Im Gegenteil: Diese destruktive, unsachliche Haltung trägt dazu bei, dass Integration erschwert wird, sich der demokratiepolitische und wirtschaftliche Rückstand Österreichs unter der ÖVP geführten Bundesregierung vergrößern, und unser aller Wohlstand verkleinern wird.
Contra: Strenge Voraussetzungen sind im Interesse des Miteinanders in unserer Gesellschaft. Die vorgeschlagene Reform würde den Verlust von Anreizen zur Integration bedeuten
von Karoline Edtstadler
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Aus gutem Grund steht sie am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses und sollte daher nicht leichtfertig verliehen werden. Genau das würde der aktuelle Vorschlag aber bedeuten.
Die geltende Rechtslage schafft ein Anreizsystem für Integration. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann grundsätzlich nach zehn Jahren erworben werden. Wer gut Deutsch spricht und sich aktiv ehrenamtlich in die Gesellschaft einbringt, kann bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen.
Die vorgeschlagene Reform würde daher nicht nur einen Verlust dieses Anreizes, sondern auch einen Paradigmenwechsel weg vom in Geltung stehenden ius sanguinis, dem Abstammungsprinzip, zu einem ius soli, dem Geburtsortprinzip bedeuten.
Das Prinzip des ius soli würde darüber hinaus zu schwer lösbaren Problemen führen. Eltern, die kein Aufenthaltsrecht mehr in Österreich haben, würden aufgrund der Staatsbürgerschaft ihres Kindes bleiben dürfen. Ein negativer Asylbescheid wäre dann folgenlos, da eine Trennung der Familie nach der Menschenrechtskonvention unzulässig ist.
Der dadurch entstehende Pull-Effekt für die Zuwanderung nach Österreich liegt auf der Hand.
In Österreich Aufenthaltsberechtigte haben in den meisten Bereichen die gleichen Rechte und Pflichten wie Österreicher. Das umfassende Wahlrecht bleibt allerdings Staatsbürgern vorbehalten. Bei 500.000 potenziell Anspruchsberechtigten scheint es nicht weit hergeholt, dass eher wahltaktische Motive der SPÖ zugrunde liegen, als integrationspolitische Ziele.
Es muss unser Ziel sein, dass wir Menschen, die Österreicherinnen und Österreicher werden wollen, auf dem Weg zur Erlangung der Staatsbürgerschaft unterstützen. Findet jemand in unserem Land einen neuen dauerhaften Lebensmittelpunkt und erfüllt die notwendigen und seit vielen Jahren bewährten Voraussetzungen, hat er oder sie schon jetzt gute Möglichkeiten, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.