Ab 1. September werden die Strafen auf überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr deutlich erhöht. Ein entsprechendes Paket legt Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) als Regierungsvorlage im Ministerrat vor.
Neben einer Erhöhung von Strafen für Raserei wird auch die Beteiligung an illegalen Straßenrennen als neues Delikt eingezogen. Parallel dazu arbeitet das Ministerium “weiter an der verfassungskonformen Umsetzung der Beschlagnahme des Fahrzeugs bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern”.
“Wir haben in Österreich ein Problem mit extremen Rasern. Das sind einige, wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden”, betont Gewessler. “Mit 110 in der 30er-Zone, mit 250 auf der Autobahn wird das Auto zur Waffe. Hier gibt es künftig deutlich härtere Strafen und Konsequenzen.”
Diese Maßnahmen sollen ab 1. September gelten:
- Bei stark überhöhter Geschwindigkeit wird der Strafrahmen von 2.180 auf 5.000 Euro erhöht.
- Die Mindestentzugsdauer des Führerscheins wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h und im Freilandgebiet um mehr als 50 km/h auf einen Monat verdoppelt.
- Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Wiederholungsfall wird die Mindestentzugsdauer auf drei Monate verdoppelt.
- Ab einer Überschreitung von 80/90 km/h gilt das Vergehen als unter besonders gefährlichen Verhältnissen, was sechs Monate Führerscheinentzug und eine Nachschulung zur Folge hat.
- Der Beobachtungszeitraum für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen wird auf vier Jahre verdoppelt.
- Illegale Straßenrennen werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausdrücklich als “besonders gefährliche Verhältnisse” bzw. besondere Rücksichtslosigkeit im Sinne der Verkehrszuverlässigkeit deklariert und entsprechend gestraft. Die Sanktion sieht einen sechsmonatigen Führerscheinentzug und spätestens im Wiederholungsfall eine verkehrspsychologische Untersuchung vor. Beteiligte an illegalen Straßenrennen, die etwa mit ihrem Auto die Teilnehmer abschirmen, werden gleich hart sanktioniert.
Weiters soll die Beschlagnahme der Fahrzeuge bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern laut Gewessler noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
Vom Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) werden diese Verschärfungen begrüßt. Beide forderten aber bereits im März weitere Maßnahmen. KFV-Direktor Othmar Thann konstatierte den nunmehrigen Änderungen ein "Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit", das Menschenleben kostet. Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein werde weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen, auch fehle die ebenfalls vorgesehene Aufnahme ins Vormerksystem.
ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger begrüßt die Novelle: "Es geht uns dabei um ein erhöhtes Strafmaß für eine kleine Gruppe von besonderen Gefährderinnen und Gefährdern, im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer."
Kritik kommt von der FPÖ, die von einem "Autofahrer-Abzockpaket mit grünen Enteignungsfantasien" spricht. "Anstatt bei Tempodelikten auf Sensibilisierung und Prävention zu setzen, schwingt die grüne Verbotsministerin den Strafhammer und will den Bürgern noch tiefer in die Geldbörse greifen", sagt Verkehrssprecher Christian Hafenecker.