1 Welche Regeln gelten ab heute neu?
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hat zwei neue Verordnungen ausgegeben, die um Mitternacht in Kraft getreten sind: die Covid-Öffnungsverordnung sowie eine neue Einreiseverordnung. Den Volltext der Verordnungen finden Sie unter anderem im Rechtsinformationssystem des Bundes oder auf der Website des Gesundheitsministeriums. Beide lockern viele der Restriktionen, die in den vergangenen Monaten das öffentliche Leben stark eingeschränkt haben.
2 Was sperrt heute wieder auf?
Lokale, Sport- und Kulturstätten dürfen nach monatelangem Lockdown wieder aufsperren, Hotels dürfen auch wieder Touristen aufnehmen. Veranstaltungen und größere Treffen werden ebenfalls wieder erlaubt. In den meisten Betrieben ist der Eintritt aber an Bedingungen geknüpft: Im
Zentrum steht die sogenannte „3G-Regel“.
3 Was ist die „3G-Regel“?
Überall, wo die 3G-Regel gilt, gibt es nur Zutritt, wenn man entweder geimpft, getestet oder genesen ist – und das auch nachweisen kann.
4 Wie weise ich die Impfung nach?
Mit einem Impfpass, einem Impfkärtchen oder dem Ausdruck aus dem E-Impfpass. Gültig ist der Impfnachweis ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung für drei Monate. Nach der letzten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit auf insgesamt neun Monate.
5 Was gilt für jene, die schon Corona hatten?
Sie brauchen eine ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion oder einen behördlichen Absonderungsbescheid – beide gelten sechs Monate ab der Ausstellung. Ein Nachweis über immunisierende Antikörper – ihn bekommt man bei manchen Ärzten oder Labors – ist drei Monate lang gültig.
6 Wie kann ich mich anerkannt testen?
Ein PCR-Test gilt 72 Stunden ab Probenahme. Ein Antigentest, der von einer befugten Stelle abgenommen wurde (z. B. in einer öffentlichen Teststraße oder Apotheke) 48 Stunden lang, ebenso wie Selbsttests, die unter Aufsicht in einer Teststraße oder auf einem Gemeindeamt durchgeführt werden. Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, die „digitalen Wohnzimmertests“, gelten 24 Stunden lang. Die meisten Bundesländer schalten solche Plattformen heute frei. Als letzte Kategorie gibt es Vor-Ort-Tests in Sportstätten, Restaurants, Hotels oder bei Veranstaltungen. Mit ihnen darf man nur einmal eintreten. An anderen Orten ist der Test aber nicht gültig.
7 Wie schauen solche Nachweise aus?
Bis auf Weiteres braucht es sie entweder ausgedruckt oder digital auf einem guten Foto oder PDF-Dokument, sagte die Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit, Katharina Reich, am Dienstag. In zweieinhalb Wochen soll dann der Grüne Pass auf nationaler Ebene fertig sein: Ab 4. Juni sollen Nachweise für die 3G via App und QR-Code gespeichert werden, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstag.
8 Welche Sonderregeln gelten für Lokale?
Neben der 3G-Regel gelten eine allgemeine Sperrstunde um 22 Uhr sowie eine Pflicht, dass sich Gäste registrieren müssen. Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch konsumiert werden. Dort herrscht auch keine Maskenpflicht. In der Gaststube dürfen an einem Tisch maximal vier Erwachsene mit höchstens sechs Kindern sitzen, im Schanigarten maximal zehn Erwachsene plus zehn Kinder.
9 Was sind die Auflagen für Treffen und Veranstaltungen?
Unter zehn Personen sind Zusammenkünfte ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig. Ab elf Personen gilt die 3G-Regel, zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erforderlich. Zusätzlich ist sowohl indoor als auch outdoor eine FFP2-Maske zu tragen. Ab 51 Personen sind nur Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig. Diese müssen von der lokalen Gesundheitsbehörde bewilligt werden. Die Höchstgrenzen sind 1500 Personen indoor und 3000 outdoor. 50 Prozent der Sitzplatzkapazität dürfen dabei belegt werden. Auch hier gilt eine Sperrstunde um 22 Uhr, Gäste müssen sich registrieren.
10 Wo gilt die 3G-Regel nicht?
Beim Einkaufen ist kein 3G-Nachweis erforderlich, das wäre angesichts der hohen Frequenz nicht administrierbar, heißt es aus der Regierung. Für Museen gelten dieselben Regelungen wie im Handel: kein 3G-Nachweis, aber mindestens 20 Quadratmeter für Besucher, FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
11 Wie lange gelten die Regelungen?
Terminisiert sind Lockerungen vorläufig bis 30. Juni; ab Juli stellt die Regierung weitere Lockerungen in Aussicht, wenn die Covid-Situation bis dahin stabil bleibt. Angedacht ist etwa die Erweiterung der Teilnehmerzahlen bei Events.