Schon am 3. März hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) dem Ibiza-Untersuchungsausschuss mehr als 7000 Mails und andere Daten von Mitarbeitern aus der Zeit der türkis-blauen Koalition übermitteln muss. Mails, die Blümels Ministerium als „privat“ bezeichnet hatte, allerdings ohne das im Detail zu begründen. Blümel kam diesem Spruch nicht nach – und versuchte, mit dem Ausschuss zu verhandeln, ob man diese Mails nicht vertraulich halten könnte.
VfGH gegen Regierung
Blümels blutige Nase und ein Gewinn für die Institutionen der Republik
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