In der Vorwoche stellte das deutsche Verfassungsgericht fest, dass das dortige Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig ist ‒ weil zu spät und zu langsam mit wirksamen Klimaschutzmaßnahmen begonnen wurde. Nun wird auch Österreich aus genau demselben Grund geklagt.
Montagfrüh brachte Rechtsanwalt Hubert Niedermayr aus Steyr den Schriftsatz gegen die Republik ein, er liegt der Kleinen Zeitung vor. Konkret verlangt er, den § 3 des Klimaschutzgesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Der Anwalt fühlt sich nämlich in seiner Erwerbsfreiheit, bei seiner Nahrungswahl sowie in seinem künftigen Reise- und Wohnverhalten verletzt. Das schmälere auch die Freiheit des Eigentums.
„Dramatische Maßnahmen drohen“
Schon jetzt sei klar, dass wegen des bisher zu halbherzigen Klimaschutzes in Österreich künftig „schärfere, ja dramatische Maßnahmen“ zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele ergriffen werden müssten, heißt es in dem Antrag des Rechtsanwalts. Es drohten deshalb künftig zum Beispiel Verbote beim Heizen und im Straßenverkehr. Hätte der Gesetzgeber hingegen seinen durch internationale Klimaziele entstandenen Auftrag rechtzeitig und zweckmäßig erfüllt, dann „wäre nur eine maßvolle, einschleichende Reduktion der Emissionsbelastung notwendig gewesen“.
Bei Schadstoffzielen säumig
Hintergrund der Klage ist der Umstand, dass die konkreten gesetzlichen Zielwerte zur Schadstoffreduktion mit Jahresende 2020 ausgelaufen sind und neue noch nicht beschlossen wurden. Im Umweltministerium wird an der Neuregelung noch gearbeitet: „Wir hoffen, dass wir bis zum Sommer ein wirksames neues Klimaschutzgesetz haben“, sagt der Sprecher von Ministerin Leonore Gewessler, Florian Berger. Optimistisch sei man deshalb, weil im Umweltausschuss des Nationalrats bereits ein Antrag mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen wurde.
Europäischer Gerichtshof prüft
Die Klage von Anwalt Niedermayr ist schon die zweite dieser Art: Ein ähnliches Verfahren, abgestrengt von der Umweltschutzplattform „Fridays for Future“, wurde vom Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, allerdins nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Dieser Prozess geht derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Juristen halten eine Verurteilung des Staates Österreich nicht für ausgeschlossen.
Ob die nun eingereichte Klage Erfolg hat, hängt hauptsächlich davon ab, ob der Anwalt darlegen kann, dass er stärker als die Normalbürger persönlich konkret in seinen Rechten verletzt und daher stärker betroffen ist. Dies ist in Österreich strenger geregelt als etwa in Deutschland. „Mir geht es darum, dass endlich mehr geschieht“, sagt der Anwalt zur Kleinen Zeitung.