Am Montag soll er festgezurrt werden, der legistische Plan für die Zeit nach dem 19. Mai, wenn das Land Gastronomie, Hotellerie und Co. wieder öffnet. Bei einer Sondersitzung im Nationalrat soll dabei auch die Gleichstellung von Geimpften mit Getesteten im Zuge des geplanten "Grünen Passes" auf den Weg gebracht werden. Zuvor tagt der Gesundheitsausschuss.
Dort wird sich die Regierung jedoch auch auf Fragen einstellen müssen, was die neuen Freiheiten für Geimpfte betrifft. Bisheriger Plan: Am 22. Tag nach der ersten Corona-Schutzimpfung brauchen Erstgeimpfte keine Eintrittstests mehr vorzuweisen. Das finden nicht alle gut.
Hacker: Schutz erst nach 2. Impfung
Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) spricht sich gegen eine solche Regelung aus. "Ich bin nicht sehr begeistert davon. Ich halte nichts von halb leeren oder halb vollen Gläsern. Einen wirklichen Impfschutz gibt's erst dann, wenn man zweimal geimpft ist, und dann kann es auch die entsprechenden Regelungen geben", sagte Hacker dem Sender ATV laut Vorabmeldung.
Auch die Neos sind gegen die geplanten Rechte. "Jedem Erstgeimpften automatisch alles zu erlauben, führt zu einem falschen Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung", erklärt Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. "Das Risiko einer Ansteckung und Übertragung reduziert sich zwar schon nach der ersten Impfung, aber nicht ausreichend. Wer nach einer einzigen Impfung ohne andere Kontrollen neben ungeimpften Personen sitzt, steckt statt zehn Leuten 'nur' fünf bis sechs Personen an."
Doch unabhängig vom unzureichenden Impfschutz wird hinter vorgehaltener Hand auch spekuliert, dass die Motivation so mancher Erstgeimpfter für das Abholen ihrer zweiten Schutzimpfung deutlich abnehmen könnte, sobald der Weg zum Wirt erst frei ist. Vor allem bei jenen, die sich nur impfen lassen, um sich die Tests zu ersparen. Das hätte nicht nur epidemiologisch schwere Folgen, da ohne Zweitimpfung keine Vollimmunisierung möglich ist, sondern auch logistische. Befürchtet Österreich doch bereits jetzt, im Sommer auf Impfdosen sitzen zu bleiben, wenn diese im großen Stil geliefert werden.
Zeitliche Begrenzung von sechs Monaten
Im Gesundheitsministerium will man nicht direkt auf diese Vermutung eingehen, betont jedoch die Wichtigkeit beider Impfungen für eine "dauerhafte Schutzwirkung". Und man zeigt einen geplanten Kniff auf, der am Montag wohl auch beschlossen werden soll. Auch für vollständig geimpfte Personen sei ein "vergleichbar lang anhaltender Schutz vor Erkrankung wie bei Personen nach Infektion anzunehmen, nämlich zumindest sechs Monate ab der zweiten Dosis bzw. im Falle des Impfstoffes von Janssen bis sechs Monate nach der Einzeldosis".
Das heißt: Spätestens sechs Monate nach dem Termin der 2. Impfung könnte das Privileg der freien Bewegung ohne Tests fallen. Wie genau sich das technisch umsetzen lassen kann, ist jedoch noch vollkommen unklar. Von einer technischen Umsetzung mit einem QR-Code, der nach dieser Zeit automatisch seine Wirkung verliert, ist man aktuell noch weit entfernt.
Für die FPÖ ist die Debatte über den Grünen Pass aber ohnehin hinfällig. Dieser sei "generell mehr als bedenklich", erklärt Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Denn dieser "schließt gesunde Menschen, welche weder getestet, geimpft noch genesen sind, vom öffentlichen Leben aus."