Sein Auftritt bei einer Corona-Demonstration in Wien Anfang März hat nun ein rechtliches Nachspiel für FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl. Damals wurde er wegen Verstößen gegen die Abstandregeln und die Maskenpflicht angezeigt, berief sich jedoch auf seine Immunität als Politiker. Mit der ist es nun jedoch vorbei. Heute, Donnerstag, wird der Nationalrat dem zuständigen Wiener Magistrat ermöglichen, eine entsprechende Strafe zu prüfen.
Das wurde im Immunitätsausschuss am Mittwoch beschlossen - mit den Stimmen der türkis-grünen Regierung. SPÖ, FPÖ und Neos haben gegen eine "Auslieferung" Kickls gestimmt. Der hatte beteuert, dass sein Verhalten bei der Demo im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit stehe. Die Abstimmung am Donnerstag ist nur noch Formsache. Die Aufhebung von Kickls Immunität sei daher "ein reiner politischer Willkürakt der Regierungsparteien und ein weiteres Zeichen dafür, dass Gesetze bei der völlig enthemmten Verfolgung von Kritikern der schwarz-grünen Corona-Politik für Schwarz-Grün keine Rolle mehr spielen", erklärte Kickls Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch.
Wie das Magistrat nun vorgeht
Kickls Fall landet damit auf dem Tisch des zuständigen Bezirksamtes und damit im Einflussbereich des Wiener Magistrats. "Wir prüfen den Fall dann, zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht", erklärt Andrea Leitner, die Pressesprecherin der Magistratsdirektion. Dennoch kann sie genau skizzieren, wie die nächsten Schritte aussehen könnten.
Die von der Polizei verfasse Anzeige gegen Kickl wird dem Magistrat übermittelt, dort wird dann geprüft, ob die Angaben vollständig sind. "Der Anzeige liegt auch immer eine umfassende Begründung bei", sagt Leitner. "Ist diese nachvollziehbar, wird der Bescheid ausgeschickt."
Kickl bekäme dann die Anzeige postalisch zugestellt. Da dem Politiker vorgeworfen wird, auf der Demonstration die Abstände nicht eingehalten und keine Maske getragen zu haben, würde die Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro betragen. 14 Tage hat er dann Zeit, um Beschwerde einzulegen. Der Akt kommt dann zurück zum Magistrat, das dann ein Ermittlungsverfahren einleitet. Kommt man dort aber erneut zum Schluss, dass das Verhalten des Politikers unrechtmäßig war, werden ihm - zusätzlich zu seiner Strafe - zehn Prozent des Betrages als Verfahrenskosten in Rechnung gestellt.
Kickl will alle Instanzen durchgehen
Dass es der Freiheitliche dabei belassen würde, darf aber bezweifelt werden. Er werde "im Rechtsweg weitere sinnlose Corona-Verordnungen vor den Verfassungsgerichtshof tragen, wenn nicht schon davor die Berufungsinstanz die Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen Strafe feststellt", erklärte er in einer Aussendung.
Laut Leitner würde der Fall dann beim Landesverwaltungsgericht Wien landen. Dort entscheide ein Richter, ob das Straferkenntnis korrekt ist. "Kommt das Gericht zum selben Entschluss, könnten Betroffene noch zum Verwaltungsgerichtshof oder zum Verfassungsgerichtshof gehen. Sogar eine Anrufung beim Europäischen Gerichtshof wäre möglich."
Drei Jahre Verfahrensdauer möglich
Könnte also ein jahrelanger Rechtsstreit bevor stehen? Ja, sagt Leitner. "Innerhalb von drei Jahren muss zu einem eingeleiteten Verfahren dieser Art aber ein rechtskräftiges Urteil vorliegen."
Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr letzten Jahres sind Corona-Anzeigen wie jene gegen Kickl täglich Brot für die Beamten - und gibt ihnen einiges zu tun. Laut Leitner sei die Zahl der Anzeigen um 50 Prozent gestiegen. Die größte Gruppe machen aber - wie schon vor der Pandemie - Verkehrsstrafen für Vergehen wie Falschparken aus. Gewerbe- und Aufenthaltsverstöße sind ebenfalls stark vertreten.
Auf Corona-Strafbescheide reagieren die Menschen unterschiedlich, sagt Leitner. "Manche reagieren cool und bitten um eine zweite Zusendung, weil die Gattin die erste voller Wut zerrissen hat. Andere kündigen wiederum an, uns bis ans Ende unserer Tage zu verfolgen." Inzwischen gebe es jedoch mehr Verständnis für die Gefahr des Virus und damit für die Strafen. "Im Frühjahr letzten Jahres war das anders, da wurden die zuständigen Behörden teilweise angriffen." Aber laut Leitner gelte am Ende immer: "Gesetz ist Gesetz".