Dem freiheitlichen Klubobmann Herbert Kickl drohen nach seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen rechtliche Probleme bzw. eine Geldstrafe. Der Nationalrat wird am Donnerstag dem Wiener Magistrat eine Verfolgung des FPÖ-Fraktionschefs ermöglichen. Die entsprechenden Voraussetzungen hat der Immunitätsausschuss am Mittwoch mit Stimmen der Koalition geschaffen.
Dort musste die Frage beantwortet werden, ob Kickls Verhalten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter stand. Während SPÖ, Freiheitliche und NEOS dies bejahten, sahen es ÖVP und Grüne anders. Damit wird Kickl "ausgeliefert". Die Abstimmung am Donnerstag im Plenum ist nur noch Formsache.
Kickl hatte Anfang März an einer Veranstaltung gegen die Corona-Maßnahmen im Zentrum Wiens teilgenommen. Nach Meinung des Magistrats hat er dabei Verstöße begangen, etwa nicht durchgehend den vorgeschriebenen Abstand oder die Maskenpflicht eingehalten. Im Raum steht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro.
Kritik kam von der freiheitlichen Klubobmann-Stellvertreterin Dagmar Belakowitsch: "Die Regierungsparteien verlassen den Boden des Rechtsstaats immer mehr", meinte sie in einer Aussendung. "Herbert Kickl wurde angezeigt, als er an einer Versammlung des Freiheitlichen Parlamentsklubs am 6. März auf dem Heldenplatz teilnahm und dann - so wie tausende andere Regierungskritiker - von der Polizei am Verlassen des Veranstaltungsorts gehindert wurde. Einen deutlicheren politischen Zusammenhang kann es nicht geben."
Die Aufhebung von Kickls Immunität sei daher "ein reiner politischer Willkürakt der Regierungsparteien und ein weiteres Zeichen dafür, dass Gesetze bei der völlig enthemmten Verfolgung von Kritikern der schwarz-grünen Corona-Politik für Schwarz-Grün keine Rolle mehr spielen", sagte Belakowitsch.
Kickl selbst erklärte in einer Aussendung, er danke den Regierungsfraktionen für die Aufhebung seiner Immunität. "ÖVP und Grüne begehen damit zwar Rechtsbeugung und stellen die jahrelang geübte Auslieferungspraxis auf den Kopf. Aber dafür bekomme ich die Gelegenheit, im Rechtsweg weitere sinnlose Corona-Verordnungen vor den Verfassungsgerichtshof zu tragen, wenn nicht schon davor die Berufungsinstanz die Rechtswidrigkeit der ausgesprochenen Strafe feststellt", so Kickl.