Im Laufe der nächsten Woche will das Justizministerium über das Schicksal ihres mächtigen und umstrittenen Sektionschefs Christian Pilnacek entscheiden. Der wurde auf Grund von Ermittlungen gegen ihn vorläufig suspendiert, doch die Bundesdisziplinarbehörde hat diese Suspendierung inzwischen aufgehoben. Zirca drei Wochen hat das von Alma Zadic (Grüne) geleitete Ministerium nun Zeit, um zu entscheiden, ob man die Aufhebung beeinspruchen will. Bis dahin bleibt Pilnacek der Zugang zu seinem Schreibtisch verwehrt.

Doch diese Entscheidung bedeutet noch lange nicht das Ende der Causa. Das erklärt Klaus Hartmann, der Leiter der Bundesdisziplinarbehörde, im Gespräch mit der "Kleinen Zeitung". "Grundsätzlich muss man  festhalten, dass die Suspendierung, über die wir entschieden haben, keine Klärung der Schuldfrage ist", erklärt er. "Dabei handelt es sich schlicht um ein Sicherungsmittel." Damit ist gemeint, dass man mit einer Suspendierung einen Beamten oder eine Beamtin sehr schnell der entsprechenden Funktion entheben kann. Ausreichend Gründe dafür habe die Behörde bei Pilnacek nicht gesehen.

Hartmann: Verfahren können Jahre dauern

Wie geht es nun weiter? "Das Justizministerium könnte mit Rechtsmittel Beschwerde gegen unser Urteil einlegen, womit das Bundesverwaltungsgericht zuständig wäre", sagt Hartmann. Doch selbst, wenn am Ende eine rechtskräftige Entscheidung über die Suspendierung vorliegt, legt der Rechtsstaat erst richtig los. "Die Schuldfrage wird erst in einem Disziplinarverfahren ermittelt. Ein solches wurde meines Wissens noch nicht eingeleitet." Diese Verfahren seien sehr komplex und können laut Hartmann Jahre dauern. "Es kommt dann zu einer öffentlichen Verhandlung, ähnlich wie bei Strafverfahren. Und alle Seiten können bei jedem einzelnen Schritt Beschwerde einlegen oder neue Beweise vorbringen."

Und noch ein Umstand könnte die Causa Pilnacek deutlich in die Länge ziehen. "Wenn Strafverfahren laufen, pausiert das Disziplinarverfahren automatisch", sagt Hartmann. "Es würde ja wenig Sinn ergeben, wenn zwei Behörden parallel ermitteln." Da es bei Strafverfahren grundsätzlich länger dauert, bis rechtskräftige Urteile vorliegen, zieht sich das ganze noch weiter in die Länge. "Das ist eben der Rechtsstaat", sagt Hartmann. "Denn Beschuldigte haben ein Recht darauf, Einspruch zu erheben." Die Causa werde die Republik also noch länger beschäftigen.

Zwei Drittel des Gehalts trotz Suspendierung

Sollte seine Suspendierung aufgehoben werden, kann Pilnacek während dieser gesamten Zeit übrigens weiter im Justizministerium tätig sein. Bleibt er hingegen suspendiert, darf er seinen Job nicht ausüben. Laut Hartmann stehen dem Sektionschef in dieser Zeit aber weiterhin zwei Drittel seines Gehaltes zu.