Im Nationalrat sollen am Donnerstag die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung des 1-2-3-Tickets beschlossen werden. Dabei handelt es sich um das Klimaticketgesetz und ein One-Mobility-Gesetz, bei dem es um die Errichtung einer GmbH durch das Verkehrsministerium gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Verkehrsbetrieben geht. Damit soll ein weiterer "großer Schritt zur Einführung" erfolgen, meinte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne).
Kommen soll das bundesweite 1-2-3-Ticket noch 2021. "Und das um unschlagbare drei Euro pro Tag", meinte Gewessler. Die beiden anderen Stufen - ein Ticket um 365 Euro pro Jahr für ein Bundesland und jenes in der zweiten Stufe für zwei Bundesländer um 730 Euro - müssen noch mit den Beteiligten verhandelt werden.
Das österreichweite Ticket um 1.095 Euro, mit dem alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich genützt werden können, soll aber mit dem Beschluss am Donnerstag in greifbare Nähe rücken.
Denn "einerseits sorgt das Klimaticketgesetz dafür, dass die Tickets in allen Verkehrsmitteln anerkannt werden können. Und wir schaffen eine Vertriebsplattform, die in Zukunft von allen Partnerinnen und Partnern gleichberechtigt verwendet werden kann", meinte die Ministerin.
Das Klimaticketgesetz regelt in Zukunft die Einführung des 1-2-3-Klimatickets und die Anerkennung des Tickets durch Bahnunternehmen und Busanbieter außerhalb der Verkehrsverbünde. Mit Verkehrsverbünden und Stadtverkehrsunternehmen werden hingegen privatrechtliche Verträge abgeschlossen.
One-Mobility-Gesetz als Grundlage für Vertriebsplattofrm
Das Gesetz ermöglicht es dem Ministerium, über Verordnung den Tarif für Bahnunternehmen festzulegen. Der Bund übernimmt die finanzielle Verantwortung für das bundesweite 1-2-3-Klimaticket und gleicht die Mindereinnahmen aus. Im ersten vollen Jahr (2022) sind dafür 150 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.
Mit dem One-Mobility-Gesetz wird die Grundlage für eine neutrale und diskriminierungsfreie Vertriebsplattform für ganz Österreich geschaffen. Diese GmbH soll in weiterer Folge auch schrittweise Gesellschaftsanteile an die Verkehrsverbünde, Stadtverkehre und öffentliche Verkehrsunternehmen übertragen. Die Vertriebsplattform soll von allen Beteiligten verwendet werden.
Für die Kunden hat das den Vorteil, dass alle Produkte in einem Kundenkonto und einer App sind. Damit sollen außerdem Synergieeffekte bündelt werden. Dafür müssen die komplexen Geschäftsprozesse der Partner angepasst werden, im Ministerium geht man von einer "mehrjährigen Phase" aus, die Teilnahme erfolge auch immer freiwillig, wurde betont.
Das 1-2-3-Ticket, das zunächst in physischer Form kommen soll, wird online und bei allen Schaltern der Verkehrsverbünde, Stadtverkehre und Bahnunternehmen erhältlich sein. Bezüglich der Stufe 1 und 2 gibt es mit einzelnen Bundesländern schon Verträge.
Mit anderen seien die Differenzen kleiner, als die meisten Außenstehenden vermuten würden, hieß es ebenso aus dem Ministerium, das von "sehr guten Gesprächen" mit allen Beteiligten spricht. Sehr viele Themen seien bereits ausgeräumt worden, insbesondere was die finanzielle Abgeltung betreffe.