Das Justizministerium hat Maßnahmen in der Causa des Leiters der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, getroffen: Es wurde Disziplinaranzeige beim zuständigen Disziplinargericht in Graz erstattet und angeregt, eine allfällige Suspendierung zu prüfen. Außerdem werden Fuchs' Zuständigkeiten beschränkt: Er ist "vorübergehend" nicht mehr für die Aufsicht über die WKStA, für Verschlusssachen und alle den Ibiza-U-Ausschuss betreffenden Causen zuständig.
Ergriffen wurden die Maßnahmen angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Fuchs wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Anlass dafür waren Fuchs' Aussagen im Ibiza-U-Ausschuss zur Information von Regierungsmitgliedern über Hausdurchsuchungen bei Ministern und Ministerinnen.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat heute mit Fuchs telefoniert. Ergebnis des Gesprächs war, dass die Geschäftsverteilung der OStA Wien geändert wird, erklärte Ministeriums-Sprecherin Christina Ratz auf Anfrage der APA. Die Justizverwaltungsagenden sowie die Fach- und die Dienstaufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft werden in der Geschäftsverteilung den Vertretern von Fuchs übertragen - ebenso alle weiteren Verschlusssachen sowie sämtliche den U-Ausschuss betreffenden Angelegenheiten.
Außerdem verwies Ratz darauf, dass in Disziplinarangelegenheiten betreffend Staatsanwälten (und Richtern) das Richter- und Staatsanwältedienstgesetz anzuwenden sei. Demnach kann das Ministerium selbst nicht die Suspendierung verfügen, sondern muss das zuständige Disziplinargericht - in diesem Fall in Graz - anrufen. Dies geschah mit einer Disziplinaranzeige, in der auch die Prüfung einer allfälligen Suspendierung angeregt wurde.