Ausgangsbeschränkungen sind von Anfang an einer der ständigen Wegbegleiter in der Pandemiebekämpfung - angefangen von den irreführenden "vier Gründen", die es gäbe, das Haus zu verlassen (tatsächlich waren es nur fünf) bis zur heutigen Einschränkung, zwischen 20 und sechs Uhr nur in einem von neun Ausnahmefällen außerhalb des eigenen Wohnbereichs anzutreffen zu sein.

Derzeit darf Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und seine untergeordneten Behörden solche Regelungen nach §5 des Covid-Maßnahmengesetzes nur verhängen, wenn das "unerlässlich ist, um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern".

Das soll sich nun ändern: Nach dem diese Woche von Anschober dem Parlament vorgelegten Entwurf für Änderungen des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes soll es in Zukunft schon ausreichen, dass es zu einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ des Virus kommt, um eine Ausgangsregelung zu erlassen. In den Erläuterungen zu dem Gesetz wird erörtert, dass das besonders dann der Fall sein soll, „wenn Maßnahmen des Contact Tracing nicht mehr greifen“.

Der bestehende (links) und der vorgeschlagene neue (rechts) Text zur Ausgangsregelung im Covid-Maßnahmengesetz.
Der bestehende (links) und der vorgeschlagene neue (rechts) Text zur Ausgangsregelung im Covid-Maßnahmengesetz. © Parlament

Darüber hinaus wird die Klausel abgeschwächt, die Behörden zwingt, Ausgangsbeschränkungen erst als letzte Möglichkeit in Betracht zu ziehen: In Zukunft soll es schon reichen, zu argumentieren, warum eine solche Regelung bei Abwägung aller Interessen zweckmäßig wäre.

Jurist: "Das würde sich manche Behörde wünschen"

"Hochproblematisch" findet das Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck: "Ausschließlich Zweckmäßigkeitserwägungen sollen den Bundesminister offenbar leiten müssen. Das würde sich manche Behörde wünschen", schreibt Bußjäger auf Twitter über die weiten Möglichkeiten, die der Minister hier in die Hand bekäme.

Bußjägers Einschätzung zu dem ganzen Paket: Der türkis-grüne Vorschlag mache den Eindruck, der Gesetzgeber versuche hier im Nachhinein eine Basis für bereits erlassene Regeln zu schaffen, "deren gesetzlicher Grundlage man sich plötzlich nicht mehr sicher zu sein scheint".

Opposition "schockiert"

Die Opposition dürfte den Reformplänen, die noch bis Anfang kommender Woche im Parlament zur Begutachtung aufliegen, eher nicht zustimmen. Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker zeigte sich etwa "schockiert" darüber, dass mit der Novelle nächtliche Ausgangsbeschränkungen auch schon bei nicht mehr funktionierender Kontaktnachverfolgung verhängt werden könnten. "Gesundheitsminister Anschober hat offenbar aus zwölf Monaten Pandemie nichts gelernt. Seine einzige Antwort auf die Pandemie bleibt offenbar Lockdown".

Ähnlich sieht das SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner: Aufgabe der Regierung wäre es, die Pandemie zu bekämpfen. Stattdessen mache sie Lockerungen trotz steigenden Zahlen bei Intensiv-Patienten und mache auf der anderen Seite gesetzliche Regelungen zu leichteren Bewegungseinschränkungen.