Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will abermals die Rechtslage zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ändern. Am Mittwochabend hat er eine Änderung von Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzin Begutachtung geschickt.
Die Begutachtung soll nur sechs Tage dauern, damit die Änderungen bald beschlossen werden können. Auf der Parlamentshomepage können Bürger und interessierte Institutionen in diesem Zeitraum direkt Stellung zu der Änderung beziehen.
Ein zentraler Punkt des Vorschlages: Statt wie bisher Maßnahmen zur Verhinderung des "Zusammenströmens größerer Menschenmengen" zu erlauben, soll es dem Gesundheitsminister und seinen Behörden in Zukunft möglich sein, "Veranstaltungen" anzeigepflichtig zu machen oder gleich zu untersagen.
Bisher war nicht eindeutig festgelegt, was so eine "größere Menschenmenge" sein soll, in Zukunft soll klar sein, dass "Zusammenkünfte von zumindest vier Personen aus zumindest zwei Haushalten" Veranstaltungen im Sinne des Epidemierechts sind - gleich ob im öffentlichen oder im privaten Raum. Zuhause soll aber wie bisher nicht kontrolliert werden dürfen.
"Um – auch im Hinblick auf mögliche künftige Epidemien durch Krankheitserreger mit noch unbekannten Eigenschaften – für Rechtsklarheit zu sorgen, wird nunmehr auf Zusammenkünfte zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten (ab einer Größe von zumindest vier Personen aus zumindest zwei verschiedenen Haushalten) abgestellt. Dies ermöglicht der Vollziehung die erforderliche Flexibilität in Reaktion auf jeweils sehr unterschiedliche Krankheiten und entspricht der Komplexität der mannigfaltigen seuchenrechtlich zu regelnden Sachverhalte." heißt es in den Erläuterungen zu der Reform.
Ausgangsbeschränkungen sollen leichter verhängt werden können
Erleichtert werden sollen Ausgangsbeschränkungen. Diese konnten bisher nur verhängt werden, wenn das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohte oder in "ähnlich gelagerten Notsituationen". Nunmehr sollen kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, ist künftig gemäß der Vorlage mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft zu bestrafen. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1.450 Euro abzuliefern. Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3.600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.
"Freimaskieren" soll entfallen - Testpflicht erweitert
Außerdem soll das "Freimaskieren" für Lehrer, Kindergartenpädagogen und Beamte im Parteienverkehr entfallen - sie sollen sich künftig testen lassen müssen. Die bisherige Option für Test-Verweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten entfällt.
In der Praxis würde die Verweigerung des Tests damit künftig als Dienstrechtsverletzung gelten, heißt es auf Anfrage der APA aus dem Bildungsministerium. Die möglichen Konsequenzen reichen dabei von der Belehrung bis hin zur Entlassung.
Opposition protestiert
Der Opposition missfallen die neuen Gesetzespläne des Gesundheitsministeriums zur Bekämpfung der Coronakrise. "Der Zwangstest kommt", ärgerte sich FPÖ-Chef Norbert Hofer, die Regierung habe immer gesagt, dass die Tests freiwillig seien, habe also die Bevölkerung "angelogen". Damit spielt er darauf an, dass bei Berufsgruppen wie Lehrern die FFP2-Maske keine Alternative mehr zum Test darstellen wird. SP-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner will hier eine Sozialpartner-Einigung.
Protest kommt auch von den Neos: Verfassungssprecher Nikolaus Scherak spricht davon, dass die Regierung "ihre Hausaufgaben" beim Aufbau der Kontaktverfolgung nicht gemacht habe - und nun stattdessen die Gesetze nachschärfe.
Georg Renner