Interims-Justizminister Werner Kogler hat nach einem Treffen mit der Präsidentin der Richterschaft sowie der Standvertreterin der Staatsanwälte erste Eckpunkte für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft präsentiert. Dadurch soll die „Unabhängigkeit der Justiz“ gestärkt sowie jegliche „politischen Einflussnahme“ vermieden werden.
Abberufung nur durch gerichtliche Entscheidung
Das Verfahren für die Bestellung dieser Weisungsspitze müsse „maximale Objektivität gewährleisten, heißt es in einer Punktation. Die Person dürfe „keine politische Akteurin“ sein, sondern müsse eine "untadelige, fachlich versierte Person sein, die über langjährige praktische Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt verfügt“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie „politischem Druck standhalten“ könne. Eine mögliche vorzeitige Abberufung soll nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich sein.
Keine Wiederbestellung
Der Vorschlag sieht eine lange Amtszeit, allerdings keine Möglichkeit zur Wiederbestellung vorgesehen. Die parlamentarische Kontrolle sieht ausdrücklich vor, dass die Abgeordneten keine Informationen aus laufenden Verfahren erhalten sollen. Kogler folgt dabei weitgehend den Vorschlägen, die ehemalige Staatsanwalt und Vorstand von Tranparency International Georg Krakow am Sonntag in der Kleinen Zeitung skizziert hatte
Werner Kogler dazu: „Schritt für Schritt arbeiten wir an unserem Ziel, einer unabhängigen und weisungsfreien Obersten Staatsanwaltschaft. Zentral ist, dass es zu einer echten Entpolitisierung der Weisungsspitze und Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften kommt.“ Richterpräsidentin Sabine Matejka ergänzt: „Eine Reform muss die Unabhängigkeit der Justiz auf allen Ebenen stärken und das Prinzip der Gewaltentrennung beachten.“ Und Staatsanwaltspräsidentin Cornelia Koller: „Nach dem Grundsatz der Gewaltentrennung muss sich die politische Kontrolle durch das Parlament auf die nachträgliche Überprüfung staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit beschränken. Die Kontrolle laufender Ermittlungen obliegt den unabhängigen Gerichten.“