Ende Jänner haben sich Regierung und Sozialpartner auf gesetzliche Regeln für das Homeoffice geeinigt. Doch bis heute gebe es keine gesetzliche Vorlage dafür, kritisierte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Donnerstag am Rande des Sozialausschusses.
Auch FPÖ und NEOS zeigten kein Verständnis dafür, dass noch immer keine konkreten Gesetzesbestimmungen vorliegen. Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) stellte einen Gesetzentwurf für Ende Februar in Aussicht.
Der Beschluss im Nationalrat könnte laut ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger Ende März erfolgen, geht aus einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz hervor.
"Die Regierung ist wieder einmal säumig. Und das, obwohl die Regierung von allen verstärkten Homeoffice-Einsatz erwartet", kritisierte Muchitsch. FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch fragte sich, "warum es so lange dauert". Schließlich seien die Menschen seit einem Jahr im Homeoffice.
Die SPÖ forderte einen adäquaten Unfallversicherungsschutz und die Bereitstellung aller notwendigen Betriebsmittel wie Handy, Computer und VPN-Netzwerke. Auch für die technische Datensicherheit müsse das Unternehmen Sorge tragen. Die Verantwortung dafür dürfe nicht auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen abgewälzt werden, sagte SPÖ-Datenschutzsprecher Christian Drobits laut Parlamentskorrespondenz.
NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker geht es unter anderem um einen Steuerfreibetrag für pauschale Kostenersätze, die Beschäftigte für Homeoffice erhalten. Zudem spricht er sich dafür aus, im Arbeitsverfassungsgesetz eine gesetzliche Grundlage für freiwillige Betriebsvereinbarungen zu Homeoffice zu verankern.
Der neue Arbeitsminister Kocher will das Gesetz bis Ende Februar einbringen - "das sollte auch möglich sein, wenn die Gespräche mit den Sozialpartnern nicht länger als geplant dauern", räumte er laut Parlamentskorrespondenz ein. Es werde auch ein Begutachtungsverfahren geben.
Notstandshilfe aufgestockt
Die Notstandshilfe wird indes für weitere drei Monate auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt. Einen entsprechenden Beschluss hat am Donnerstag der Sozialausschuss gegen die NEOS-Stimmen gefasst.
Damit werden Personen, die schon länger arbeitslos sind und aufgrund der Corona-Krise kaum Möglichkeiten haben, einen neuen Job zu finden, noch bis Ende März höhere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen. Das heißt, die Regelung gilt rückwirkend mit Jahresbeginn.
Noch im Februar soll die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit fixiert werden. Der Sozialausschuss hat vorsorglich einen Antrag der Koalitionsparteien zur Novellierung des Arbeitsmarktservicegesetzes an das Plenum geschickt.
Er hat vorläufig zwar noch keinen konkreten Inhalt, soll aber im Zuge der Plenarberatungen am 24. bzw. 25. Februar per Abänderungsantrag ergänzt werden, wie ÖVP-Abgeordneter Ernst Gödl erklärte. Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern würden derzeit noch laufen.
Neben der Notstandshilfe-Erhöhung wird auch eine Corona-Sonderregelung für selbstständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind.