Die Abschiebung dreier Schülerinnen nach Georgien bzw. Armenien, die zu einer veritablen Koalitionskrise geführt hat, wird weiterhin hitzig debattiert. Vor allem der Fall der zwölfjährigen Tina, die nach Georgien abgeschoben wurde, sorgt für Gesprächsstoff. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ließ inzwischen eine eigene Kindeswohlkommission einrichten, um die aktuelle Rechtslage zu prüfen.
Eben diese Rechtslage ist es, die Tina aber schon bald zu einer Rückkehr nach Österreich verhelfen könnte. Denn neben dem Asylwesen gibt es noch weitere legale Aufenthaltstitel, um im Land zu leben. Einer davon ist eine Aufenthaltsbewilligung als Schüler oder Schülerin. Diese ist für Drittstaatsangehörige vorgesehen, die für die Zeit ihrer Ausbildung an einer öffentlichen oder privaten Schule ein vorübergehendes Recht auf Aufenthalt bekommen. Dafür notwendig ist ein entsprechender Antrag.
18 Monate Sperrfrist
Doch dieser würde laut Fremdenrecht formal auf eine Hürde stoßen. Denn wer nach Ende eines Asylverfahrens nicht freiwillig ausreist, sondern abgeschoben wird, der darf sich 18 Monate lang nicht um einen legalen Aufenthaltstitel im Land bewerben. In der Praxis gibt es hier jedoch Ausnahmen, die die zeitliche Sperre obsolet und die Entscheidung zu einer Abwägungsfrage machen würden.
Eben diese Entscheidung liegt jedoch nicht im Innenministerium, dessen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erstinstanzlich über das Asylverfahren von Tina und ihrer Familie entschieden hat, sondern in der MA 35 - dem Magistrat für Einwanderung und Staatsbürgerschaft. Denn für legale Zuwanderung abseits des Asylwesens ist formalrechtlich zwar auch der Bund zuständig, der unmittelbare Vollzug liegt hingegen bei den Landesbehörden - und in diesem Fall im rot-pink regierten Wien. Und der Bereich Einwanderung fällt in die Zuständigkeit des pinken Vize-Bürgermeisters Christoph Wiederkehr. Er könnte demnach entscheiden, ob Tina zurückkehren darf.
Anwalt Embacher: "Reale Möglichkeit"
Eine Voraussetzung dafür wäre, dass sie bei einer Familie unterkommt, die ihre Betreuung übernimmt. Denn wer mit dem Status "Schüler" nach Österreich kommt, hat kein Recht auf Familiennachzug. Zudem muss eine Sozialversicherung für das Mädchen abgeschlossen werden.
Tinas Anwalt, Wilfried Embacher, erklärt im Gespräch mit der Kleinen Zeitung, dass das Stellen eines entsprechendes Antrags "eine reale Möglichkeit" sei, die man aktuell prüfe. Laut Embacher gebe es immer wieder Fälle von Minderjährigen, die allein in Österreich eine Schule besuchen.
Vize-Bürgermeister Wiederkehr erklärte in der "Zib 2" auf Nachfrage, dass nun die Familie von Tina entscheiden müsse, ob sie einen entsprechenden Antrag stellen wollen. Dieser werde dann eingehend geprüft, versicherte Wiederkehr. Aus seiner Sicht hätte aber ohnehin ein Bleiberecht ausgesprochen werden müssen.