Auch nach den geplanten Lockerungen ab 8. Februar bleiben die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen erhalten. Wer dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Statt bisher 25 Euro wird die Verletzung von Maskenpflicht, 2-Meter-Anstandsregel und Ausgangsbeschränkungen künftig 90 Euro kosten.
Um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren, wird die Polizei verstärkt kontrollieren, sagt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag:
Schärfere Grenzkontrollen
Die schon seit dem 19. Dezember bestehenden Einreisebestimmungen werden verschärft. Bisher wurden 3 Millionen Grenzkontrollen durchgeführt und 200.000 Menschen in Quarantäne geschickt, betont Nehammer. Die permanenten Kontrollen an der Grenze zu Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien werden verlängert.
"Jeder, der nach Österreich einreist, muss einen negativen Test vorweisen und danach zehn Tage in Quarantäne gehen", sagt Nehammer. Auch das "Raustesten" aus Quarantäne ist nicht mehr möglich. Ein negativer Test nach dem fünften Tag verkürzt die Quarantäne nun nicht mehr.
Sonderregeln gibt es für Pendler: Auch für sie werden künftig bei jeder Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen müssen, der nicht älter als sieben Tage ist. In Quarantäne müssen sie aber nicht. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der "Pre Travel Clearance" vorgeschrieben
Härtere Strafen
Werden "Maßnahmen, die zum Schutz der Allgemeinheit sind", nicht eingehalten, wird es künftig teurer, so Nehammer. Der Strafenkatalog wird erweitert und das Strafmaß wird erhöht. Wer etwa keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, Abstandsregeln ignoriert oder gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung verstößt, muss künftig 90 Euro Strafe zahlen.
Mehr Schwerpunktkontrolle in den Skigebieten
"Wir wollen dem Treiben ein Ende bereiten, dass man illegale Möglichkeiten findet, doch noch ein Quartier zu bekommen", so Nehammer. Dafür wird es verstärkte Kontrollen in den Skigebieten geben. Gesundheitsbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden und die Polizei werden dabei zusammenarbeiten.
Insbesondere Skiliftbetreiber sind angehalten, auf die Einhaltung der Regeln zu achten, besonders am Beginn eines Skitages, wenn es oft zu Drängelein kommt.
Auch die Alpinpolizei wird verstärkte Kontrollen durchführen und auf der Piste darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden.
Negativer Test - wer kontrolliert?
Wie genau das vorgeschriebene negative Testergebnis, das künftig in bestimmten Situationen nachgewiesen werden muss, kontrolliert wird, ist im Detail noch offen. "Das Gesundheitsministerium wird in der Verordnung festlegen, wie genau der Vollzug stattfinden soll", so Nehammer. Grundsätzlich kontrollieren die Gesundheitsbehörde und die Polizei gemeinsam, betont er. Wenn die Gesundheitsbehörde nicht vor Ort mit kontrollieren kann, darf die Polizei die Maßnahmen auch alleine kontrollieren.
Im Frisiersalon oder Kosmetikstudio soll grundsätzlich der Betreiber kontrollieren. Wie genau der Nachweis aussehen muss, wird erst die Verordnung aus dem Gesundheitsministerium definieren. Die Polizei, betont Nehammer, kann aber stichprobenartig Kontrollen vornehmen und die Gesundheitsbehörden verstärkt bei Kontrollen begleiten.
Diese Regeln gelten ab 8. Februar:
Veronika Dolna