1. Wo sind ab Montag FFP2-Masken
verpflichtend?
ANTWORT: Der Entwurf für die Lockdown-Verordnung, die heute im Hauptausschuss des Nationalrats diskutiert wird und ab Montag gelten soll, sieht im Wesentlichen vor, dass überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war, das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht wird. Das betrifft den Handel, den öffentlichen Verkehr, Fahrgemeinschaften, Seilbahnen, Märkte (indoor und outdoor), Parteienverkehr sowie Hotels und Gastronomie, wo sie offen sind.
2. Gilt die FFP2-Pflicht für jedermann?
ANTWORT: Nein. Die FFP2-Pflicht enthält drei wesentliche Ausnahmen. Wer die FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann, muss das nicht – falls ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) geht, ist ein solcher verpflichtend. Kinder unter 14 Jahren sind ebenfalls von der FFP2-Pflicht befreit – zwischen 6 und 14 Jahren gilt MNS-Pflicht. Eine dritte, neue Ausnahme gilt für Leute, denen der Kauf einer FFP2-Maske „nicht zumutbar“ ist. Sie müssen MNS tragen.
3. Wem ist der Kauf von FFP2-Masken „nicht zumutbar“?
ANTWORT: Dazu gilt es noch die Erläuterungen des Sozialministeriums abzuwarten – und die Auslegung durch Polizei und Gesundheitsbehörden. Aus dem Büro von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) heißt es zur Kleinen Zeitung, diese Ausnahme beziehe sich auf „Verfügbarkeit, nicht auf Leistbarkeit“. Wer in seiner Gegend keine FFP2 kaufen kann und nicht digital affin genug ist, um eine im Netz zu bestellen, soll sich darauf berufen können.
Für Menschen, die sich die Masken nicht leisten können, soll es bald „andere Lösungen“ geben. Billiger werden die Masken ohnedies. Der Staat verzichtet auf die Mehrwertsteuer, Supermärkte bieten die Maske ab heute um 59 Cent an.
4. Wer bekommt die Maske also gratis?
ANTWORT: Hier wollte sich das Sozialministerium nicht in die Karten schauen lassen. Vermutlich wird der Anspruch auf Gratis-Masken an bereits bestehende Nachweise für soziale Bedürftigkeit gekoppelt. Bleibt das Problem des Transports, wie die Regierung am Beispiel der zehn Gratis-Masken für die Bevölkerung über 65 leidvoll erfuhr. Es hat immer noch nicht jeder, dem es versprochen wurde, seine Masken erhalten. Möglicherweise bietet sich in Gestalt der neuen Test- und Impfstraßen die Infrastruktur für eine Direkt-Verteilung an.
5. Wie lange darf ich die Maske tragen?
ANTWORT: Kraft General-Kollektivvertrag ist im Job eine 10-minütige Pause nach drei Stunden vorgeschrieben. Arbeitsmediziner empfehlen eine 30-minütige Pause nach 75 Minuten. Wer beschwerdefrei ist, kann die Maske auch länger tragen. Die Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (OEGGG) sagt: „Auch schwangere Frauen können die FFP2-Maske ohne Gefahr tragen.“ Eine Stunde lang sowieso, und auch darüber hinaus, wenn sich die Schwangere dabei wohlfühlt.