Noch stehen wir am Anfang der Impf-Bewegung, doch in ein paar Monaten werden viele Österreicher geimpft sein. Noch ist offen, wie viele, und auch, ob der Impfstoff nur vor der eigenen Erkrankung oder auch vor Weitergabe des Virus schützt.
Aber schon jetzt ist eine vitale Diskussion darüber entfacht, welche Vorteile und Rechte mit einer Impfung verbunden sein könnten. Laut Meinung von Rechtsexperten dürfen Unternehmen Menschen nur dann vom Zugang und von ihren Dienstleistungen ausschließen, wenn die Impfung auch vor Übertragung schützt.
Politiker, die es allen recht machen wollen, wie der Tiroler SPÖ-Chef Georg Dornauer, sind für die Impfung und fordern gleichzeitig, die Impfung dürfe nicht zur Pflicht werden. Wer nicht geimpft sei, dürfe nicht gekündigt werden. Und Nicht-Geimpfte sollen beim Zugang zu Dienstleistungen nicht diskriminiert werden, wie etwa beim Flugverkehr.
Das wird schwierig.
Natürlich ist die Idee, dass ein Zertifikat geimpften Personen die Reisefreiheit erleichtern könnte, und zwar EU- bzw. weltweit.
Und selbstverständlich wäre es denkbar, dass so ein Pass Erleichterungen bei Fluglinien oder beim Zutritt zu Veranstaltungen bringt. Eine Ungleichbehandlung gegenüber Ungeimpften würde nicht entstehen, wenn parallel etwa die wechselseitige Anerkennung von Tests funktioniere - "damit es eben keine Einschränkung gibt für solche, die sich nicht impfen lassen können oder wollen oder wo die Impfdosen noch nicht zu Verfügung stehen", wie Europaministerin Karoline Edtstadler festhielt.
Sieben Fragen und Antworten zum Thema "Impfung als Freifahrtsschein":
1 Was kann der Nachweis für eine Impfung sein?
Die Ausrollung des elektronische Impfpasses bietet sich dafür an. In Österreich ist diese Ausrollung bereits im Gange. Beim EU-Sondergipfel am Donnerstag wird innerhalb der EU darüber diskutiert.
2 Wie lange schützt die Impfung?
Man hofft, dass der Impfschutz bis zu zwei Jahre hält, aber das ist noch zu prüfen. Von der ersten Impfung weg werden von den Herstellern immer wieder Kontrollen gemacht, um die Dauer des Impfschutzes definieren zu können.
3 Was ist mit jenen, denen der Arzt aus gesundheitlichen Gründen von einer Impfung abrät?
Siehe Edtstadler: Hier müsste der Gesundheitsnachweis über Test in Kombination mit Quarantäne und Wiederholung des Tests erfolgen, wie jetzt schon bei der Einreise in andere Länder. Der Test allein reicht wohl nicht, da auch Personen, die negativ getestet wurden, das Virus schon in sich tragen und unmittelbar danach ansteckend sein können.
4 Für welche Bereiche könnte die Impfung als "Freifahrtsschein" sinnvoll sein?
Für das Reisen, sowohl was die Verkehrsmittel als auch was die Beherbergungsbetriebe betrifft. Betriebe, zu denen es keine Alternative gibt, wie die Verkehrsbetriebe oder die ÖBB, dürfen ihren Kunden allerdings die Dienstleistung nicht verweigern. Gleichzeitig muss natürlich der Kundenschutz gewährleistet sein - etwa durch das Tragen entsprechender Masken. In der Luftfahrt zum Beispiel, wo sich mehrere Personen auf engem Raum in Innenräumen aufhalten, wäre die sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss nicht geimpfter Personen vermutlich gegeben", sagt Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der DAS Rechtsschutzversicherung.
5 Können Personen, die sich nicht impfen lassen möchten, gekündigt oder ihnen die Einstellung verweigert werden?
In vielen Bereichen der Arbeitswelt besteht generell kein Kündigungsschutz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können jederzeit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen.
Bei der Frage der Versetzung ist allerdings zu differenzieren. Wenn Beschäftigte die Impfung ablehnen und es dem Unternehmen damit unmöglich machen, seinen Schutzpflichten gegenüber Dritten nachzukommen, (z.B. im Gesundheitsbereich, wo dies teils jetzt schon Bestandteil des Dienstrechts ist), wird die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber das Recht haben, den betreffenden Arbeitnehmer zu versetzen, bzw. im Falle einer Neubewerbung, nicht aufzunehmen. Je "körpernäher" die Tätigkeit, desto eher wird die Schutzpflicht gegenüber anderen zum Tragen kommen. Eine Impfpflicht könnte aber für Schlüsselangestellte zulässig sein, deren Ausfall einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen würde, sagt Loinger.
6 Kann nicht geimpften Personen die medizinische Behandlung verweigert werden?
Im medizinischen Bereich nicht, von den niedergelassenen Ärzten schon. Für letztere besteht grundsätzlich keine Behandlungspflicht, außer in Notfällen.
7 Können nicht geimpfte Personen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden?
Derzeit nein, sofern es sich um öffentliche Schulen handelt. Private Bildungseinrichtungen können selbst entscheiden.
8 Können Fitnessstudios oder Veranstalter den Zutritt an einen Impfnachweis knüpfen?
Ja. Private Unternehmen können selbst entscheiden, mit wem sie einen Vertrag eingehen bzw. wem sie eine Eintrittskarte verkaufen.
Claudia Gigler