Die ÖVP hat sich mit ihrem - von allen anderen Parteien abgelehnten - Verlangen durchgesetzt, die Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig als Zeugin in den U-Ausschuss zu laden, weil sei "in sehr prominenter Position bei Novomatic angestellt" ist. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschied im Sinn der ÖVP. Dies deshalb, weil die die Ladung ablehnende Mehrheit nicht ausreichend begründet hat, warum sie keinen sachlichen Zusammenhang zwischen Ladung und U-Ausschuss-Thema sieht.
Der von Grünen, SPÖ, FPÖ und NEOS Anfang Dezember gefasste Beschluss, das ÖVP-Verlangen auf Ladung Glawischnigs abzulehnen, ist damit rechtswidrig. Denn er blieb, stellte der VfGH fest, "begründungslos". Die Mehrheit habe "ihrer diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Begründungspflicht nicht entsprochen", aus dem Abstimmungsvorgang bzw. dem Beschluss im Untersuchungsausschuss sei nicht ersichtlich, auf welche Gründe die Mehrheit ihre Beschlussfassung stützt.
Somit werde das Verlangen auf Ladung Glawischnigs wirksam, stellten die Verfassungsrichter fest. Die ÖVP hat ihr Verlangen auf Ladung der früheren Chefin ihres aktuellen Koalitionspartners damit begründet, dass die "Feststellung Novomatic zahlt alle!" (Ibiza-Video) ein zentrales Thema des U-Ausschusses sei. Glawischnig verfüge aus ihren früheren Funktionen über vielseitige Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern und sei jetzt in leitender Position für die Novomatic AG tätig.