Für bestimmte Berufsgruppen mit Kundenkontakt oder fehlenden Abstandmöglichkeiten können - durch den entsprechenden Beschluss im Nationalrat am gestrigen Donnerstag - nach Ende des Lockdowns regelmäßige COVID-19-Tests verordnet werden. Wer keinen Test machen will, muss eine FFP2-Maske tragen. Beispielsweise die ÖBB stellen ihren Mitarbeitern mit Fahrgastkontakt wegen der hohen Corona-Neuinfektionen solche FFP2-Masken zur Verfügung, teilte die Staatsbahn am Freitag mit.
Sowohl Tests als auch eventuelle COVID-19-Impfungen durch Betriebsärzte können während der Arbeitszeit durchgeführt werden und gelten als Präventionszeit im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.
In den vergangenen zwei Wochen sind schon mehrere tausend solcher Masken an Zugschaffner und Postbusfahrer ausgegeben worden, so die ÖBB. 500.000 Stück sind für die Beschaffung reserviert und können in den nächsten Wochen abgerufen werden. Auch im Handel bereitet man sich dem Vernehmen nach in puncto FFP2-Masken vor.
Wer ist betroffen?
Die Test- oder Maskenpflicht kommt laut dem politischen Beschluss auf Pflege- und Krankenhauspersonal, Lehrer und Kindergartenpädagogen, Anbieter körpernaher Dienstleistungen wie Friseure, Beschäftigte in der Gastronomie und im Handel, Trainer sowie Busfahrer und andere Mitarbeiter in Verkehrsbetrieben zu.
Die Alternative, statt eines Tests die FFP2-Maske zu tragen, gilt allerdings nicht in Alten-, Behinderten- und Pflegeheime sowie für Kranken- und Kuranstalten.
Die Bundesregierung aus ÖVP und Grünen will an diesem Wochenende entscheiden, wie es mit dem Lockdown weitergeht. Öffnungsschritte vor dem 25. Jänner sind nicht geplant. Dass dann alles aufsperrt, ist aufgrund der Infektionszahlen und neuer Virusmutationen unwahrscheinlich.