Rund 55.000 ordentliche Studienabschlüsse gibt es in Österreich jährlich an den diversen Hochschulen - und bei einem Großteil davon müssen wissenschaftliche Abschlussarbeiten verfasst werden. Mittlerweile ist dabei, anders als früher, meist ein elektronischer Plagiatscheck an der Tagesordnung. Auch im Nachhinein können Titel aberkannt werden.

Er habe sofort nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe gegen Christine Aschbacher (ÖVP) "eine umgehende Prüfung der Sachlage in Auftrag gegeben", nahm Bürgermeister Klaus Schneeberger (ÖVP) am Montag in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Fachhochschule Wiener Neustadt Stellung. Fakt sei, dass die ehemalige Ministerin ihr Studium im Jahr 2006 - lange vor ihrer politischen Tätigkeit - abgeschlossen habe.

Die grundlegende Erfordernis der wissenschaftlichen Arbeit will man im Bildungsministerium nicht in Frage stellen. "Es liegt im Wesen eines Hochschulstudiums, dass man wissenschaftliches Arbeiten lernt", so Hochschulsektionschef Elmar Pichl. Natürlich sei heute der elektronische Plagiatscheck an der Tagesordnung. Dabei könne aber nur die Arbeit mit bisherigen Publikationen abgeglichen werden. Der jeweilige Betreuer müsse dann das Ergebnis des Checks bewerten und auch feststellen, inwieweit richtig zitiert wurde.

Aber nicht nur elektronische Überprüfungen können Plagiate auffliegen lassen: Gehäufte Rechtschreib- und Grammatikfehler nur in einzelnen Passagen oder wechselnde Zitierstile sind weitere Hinweise.

Welche Konsequenzen Plagiate haben, hängt meist von der Schwere ab - also etwa wie häufig sich solche in der Arbeit finden, ob ganze Gedankengänge oder nur Formulierungen übernommen wurde und ob vorsätzlich gehandelt oder nur "unsauber" zitiert wurde.

  • Ist das Vergehen nur geringfügig, kann eventuell noch verbessert werden.
  • Unterbleibt dies oder ist das Plagiat schwerwiegender, kann die Arbeit mit einem Nicht Genügend beurteilt werden.
  • Darüber hinaus kann der Betroffene bis zu einem Jahr vom Studium gesperrt werden.
  • Eine andere mögliche Sanktion ist die Änderung des Themas.

Die genaue Vorgangsweise und Sanktionsmöglichkeiten sind von Hochschule zu Hochschule anders.

Titel aberkannt

Beim nachträglichen Auffliegen eines Plagiats kann auch der akademische Grad aberkannt werden. Österreichweite Zahlen dazu gibt es nicht. Zur Einordnung:

  • An der größten Universität des Landes, der Uni Wien, wurden in den vergangenen 15 Jahren 50 Verfahren deswegen eingeleitet.
  • In 26 Fällen führten diese zur Aberkennung eines Titels.

Im europäischen Hochschulraum müssen Abschlüsse von Universitäten in den Partnerländern anerkannt werden. Das regelt die Lissabonner Anerkennungsvereinbarung, so Pichl. "Man vertraut darauf, dass die anderen Partnerländer bei sich genauso auf die Qualität schauen, wie man selbst auf die Qualität im eigenen Land achtet." 

Die Slowakische Technische Universität Bratislava, an der Aschbacher ihre Arbeit verfasste, wird von Uni-Experten einhellig als gute öffentliche Universität beschrieben, die bisher nicht negativ aufgefallen sei. In der Slowakei gebe es durchaus eine Qualitätssicherung - allerdings wurde diese erst 2018 nach europäischen Standards neu aufgesetzt.

Im Bildungsministerium macht man sich nun grundlegend Gedanken über das Thema Digitalisierung: Durch Corona sei man mit einer viel intensiver digitalisierten Hochschullandschaft konfrontiert, so Pichl. "Das löst Herausforderungen aus von Quellenkritik über den Umgang mit digitalen Quellen bis zu wissenschaftlichem Arbeiten und digitalem Schummeln. Das haben wir seit einigen Monaten auf der Agenda."